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vetschau/Spreewald

Wahl zur Landrätin bzw. zum Landrat des Landkreises Oberspreewald-Lausitz: Stichwahl am 25. Januar 2026

Sehr geehrte Vetschauerinnen und Vetschauer,

den Ausgang des Wahlsonntags am 11. Januar 2026 konnten Sie verfolgen: Keiner der drei Kandidatinnen und Kandidaten konnte die erforderliche absolute Mehrheit erreichen. Daher findet am 25. Januar 2026 eine Stichwahl statt.

In dieser Stichwahl entscheiden Sie als Wählerinnen und Wähler, wer künftig das Amt der Landrätin oder des Landrats unseres Landkreises in direkter Wahl übernimmt. Die Wahl zur Landrätin oder zum Landrat ist eine Personenwahl. Die gewählte Person ist Repräsentantin bzw. Repräsentant des Landkreises und zugleich Mitglied des Kreistages mit Stimmrecht. Darüber hinaus leitet sie oder er die Kreisverwaltung mit rund 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und ist Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für die kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Ämter.

Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass möglichst viele Wahlberechtigte von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt die demokratische Legitimation des Amtes.
Ich möchte Sie daher ermutigen, Ihr aktives Wahlrecht wahrzunehmen und sich an der Stichwahl zu beteiligen. Sollte in der Stichwahl keine ausreichende Beteiligung erfolgen, sieht die gesetzliche Regelung vor, dass die Entscheidung über die Nachfolge durch den Kreistag getroffen wird.

Unser Landkreis Oberspreewald-Lausitz steht vor vielfältigen Aufgaben und Herausforderungen. Die Wahl der Landrätin oder des Landrats ist dabei ein bedeutender Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung. Ihre Teilnahme an der Wahl leistet hierzu einen wichtigen Beitrag.

Daher meine Bitte an Sie: Gehen Sie wählen! 

Den vielzähligen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die erneut den Wahltag am 25.01.2026 absichern, gilt mein herzlicher Dank!

Ihr Bengt Kanzler