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vetschau/Spreewald

Lärmaktionsplan

Die Stadt Vetschau/Spreewald erarbeitet seit 2013 eine „Lärmaktionsplanung“ (LAP). Sie ist aufgrund des Bundesimmissionsgesetztes (§47 Abs. 1), welches eine EU-Verordnung umsetzt, dazu verpflichtet. Die Fertigstellung der LAP muss der Landesregierung gemeldet werden. Mit der Erarbeitung der Planung hat die Stadt das Büro EUROFINS Umwelt Ost GmbH, Niederlassung Cottbus (Büro in Vetschau/Spreewald) in Verbindung mit der KISTERS AG, Niederlassung Cottbus beauftragt. Der abgestimmte Endbericht liegt als Anlage 1 an.

 
Ein Zwischenbericht wurde bereits am 12.08.2013 im Wirtschaftsausschuss mit einer Mitteilungsvorlage  und am 27.08.2013 in einem Bürgerforum vorgestellt. In Verbindung mit der Auslage des Zwischenberichtes vom 19.08.2013 bis zum 13.09.2013 wurden 23 Hinweise von Bürgern aufgenommen. Die anonymisierte Liste liegt der Beschlussvorlage als Anlage 2 bei. Spezielle Hinweise werden bearbeitet, grundsätzliche Hinweise wurden in den Lärmaktionsplan aufgenommen.

 
Die Lärmaktionsplanung hat die Aufgabe, die Problemanalyse darzustellen (Endbericht, Kapitel 2), Bereiche mit hoher Verkehrslärmbelastung zu identifizieren (Endbericht, Kapitel 3), Verminderungspotenziale aufzuzeigen und schließlich eine Maßnahmenliste vorzuschlagen (Endbericht, Kapitel 4). Insgesamt werden acht Schwerpunkte zur Verbesserung der Belastungssituation gegeben (Endbericht, Kapitel 4 ), die in die Arbeit der Stadtverwaltung einfließen werden. Diese werden darüber hinaus mit übergeordneten Planungen (INSEK) verzahnt und haben Einfluss auf künftige Projekte der Stadt.


Die LAP muss alle 5 Jahre überarbeitet werden. Dazwischen muss geprüft werden, in wie fern einzelne Maßnahmen durch die Stadt umgesetzt bzw. Forderungen an Land und Bund in Bezug auf Landesstraßen und Bundesautobahn sowie anderen Sachverhalten herangetragen werden können. Maßnahmen und Ergebnisse der LAP werden über das Land und den Bund an die EU übermittelt.

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Lärmaktionsplanung der Stadt Vetschau/Spreewald 2018