B Ü R G E R I N F O R M A T I O N
Satzung der Stadt Vetschau/Spreewald über die Aufhebung der Sanierungssatzung "Altstadt"
Da die Ziele der Sanierungssatzung erreicht sind, hat die Stadtverordnetenversammlung am 21.05.2026, mit Beschluss BV-StVV-140/26, die Sanierungssatzung aufgehoben. Mit der Aufhebung der Sanierungssatzung entfallen die Genehmigungspflichten für Bauvorhaben und Rechtsvorgänge (z.B. Kaufverträge) sowie die damit verbundenen steuerlichen Vorteile.
Die Sanierungsvermerke in Abteilung II der Grundbücher der von der Aufhebungssatzung betroffenen Grundstücke werden auf Ersuchen der Stadt Vetschau vom Grundbuchamt gelöscht. Dazu bedarf es das Mitwirken des jeweiligen Grundstückseigentümers. Füllen Sie hierfür bitte das Formular aus.
Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich an das Sachgebiet Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, des Bauamtes der Stadt Vetschau, Herr Grund, Tel. 035433 777-14.
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