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vetschau/Spreewald

Neue Hundehalterverordnung in Brandenburg

Das Land Brandenburg hat am 25.06.2024 eine neue Hundehalterverordnung erlassen, welche bereits ab dem 01.07.2024 in Kraft trat und im gesamten Land Brandenburg gilt.

Doch was bedeutet das für Sie als Hundehalter? Hier eine Kurzfassung:

  •  Es gibt jetzt nur noch zwei Kategorien: (nicht gefährliche) Hunde und gefährliche Hunde.

  • Die bedeutendste Neuerung betrifft die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht, die nun für alle Hunde ab der 8. Lebenswoche gilt. Zuvor war dies erst für Hunde ab einem Gewicht von 20 kg oder einer Widerristhöhe von 40 cm sowie für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Die Registrierung bzw. Anzeige muss nun für alle Hunde bei den Ordnungsbehörden erfolgen.

  • Es wurde festgelegt, dass Verschmutzungen, die durch das Tier verursacht werden, unverzüglich und ordnungsgemäß beseitigt und entsorgt werden müssen.

  • Der Nachweis der Zuverlässigkeit (ein maximal 3 Monate altes Führungszeugnis) ist nur noch für gefährliche Hunde erforderlich.

  • Außerdem gibt es keine Listenhunde mehr, die Einstufung basiert zukünftig auf dem Verhalten des Hundes. Ein Hund wird als gefährlich eingestuft, wenn die örtliche Ordnungsbehörde dies feststellt. Hunde, die nach altem Recht ausschließlich aufgrund ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung am 01.07.2024 nicht mehr als gefährlich.

  • Die Grundsätze zur Leinenpflicht und zum Maulkorbzwang bleiben ähnlich den bisherigen Regelungen. Hunde sind in den Parks der Stadt Vetschau/Spreewald anzuleinen!


Die neue Hundehalterverordnung finden Sie - hier - in der PDF-Datei.