Geänderte Gebührenordnung für die Ordnungsrechtliche Anzeige eines Hundes
Am 24.06.2024 trat die neue Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden in Kraft. Hier wurde unter anderem neu geregelt, dass jeder Halter eines Hundes diesen der örtlichen Ordnungsbehörde unverzüglich anzeigen muss.
Für die Bearbeitung der Ordnungsrechtlichen Anzeige eines Hundes muss die Stadt Vetschau/Spreewald gemäß Artikel 1 Punkt 2 Tarifstelle 8.4 der Zehnte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales eine Gebühr in Höhe von 15 bis 300 Euro veranlagen.
Die Stadt Vetschau/Spreewald veranlagt seit dem 28.03.2025 eine Gebühr in Höhe von 30 Euro. Wir bitten zu beachten, dass die Kommune selbst keinen Einfluss auf die Neuerung der Gebührenordnung hat.
