Erste Fälle der Geflügelpest (Vogelgrippe) bei Wildvögeln im OSL Kreis - Veterinäramt erlässt Maßnahmen für Geflügelhalter
Mit der amtlichen Bestätigung gelten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz aufgrund der anhaltenden Geflügelpest-Lage bei Wildvögeln in Deutschland und dem Land Brandenburg sowie des damit verbundenen Eintrags- und Verbreitungsrisikos für Hausgeflügelbestände mehrere Sicherheitsmaßnahmen, die eine weitere Ausbreitung des Virus verhindern sollen. Das Veterinäramt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz hat hierfür eine Allgemeinverfügung erlassen, die auf der Internetseite www.osl-online.de/geflügelpest eingesehen werden kann. Sie gilt ab dem 7. November.
Die Maßnahmen im Detail:
- Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren müssen in geschlossenen Ställen oder unter Vorrichtungen, die vor Wildvögeln schützen, erfolgen. Auch kleinere Bestände sollen zum Schutz vor Geflügelpest vorsorglich eingestallt werden.
- Geflügelhalter werden aufgefordert, ihre Geflügelhaltungen – unabhängig von der Bestandsgröße – umgehend beim Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft anzuzeigen, sofern dies noch nicht geschehen ist.
- Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und ähnliche Veranstaltungen sind im Landkreis Oberspreewald-Lausitz bis auf weiteres untersagt.
- Die gewerbliche Abgabe von Geflügel darf nur erfolgen, wenn eine Infektion mit dem Virus durch eine tierärztliche bzw. virologische Untersuchung ausgeschlossen werden kann.
- Geflügel, einschließlich Enten und Gänse, muss vor der Eingliederung in einen Bestand mindestens sieben Tage abgesondert oder virologisch negativ getestet werden. Gleiches gilt für aufgenommene Wildvögel in Wildtierauffangstationen, Tierparks und ähnlichen Einrichtungen. Die Vögel müssen während dieser Zeit so untergebracht werden, dass sie keinen Kontakt zu anderen, für die Tierseuche empfänglichen Tieren haben können.
- Alle Geflügelhalter sind verpflichtet, strenge Hygieneregeln einzuhalten und den Kontakt zwischen Haus- und Wildvögeln konsequent zu verhindern. Das bedeutet, dass Geflügel nur an Stellen gefüttert wird, die für wildlebende Vögel nicht zugänglich sind, und dass das Futter nicht mit Wasser getränkt wird, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel und deren Ausscheidungen unzugänglich aufbewahrt werden.
- Vor dem Betreten der Ställe und Haltungseinrichtungen sind Hygienemaßnahmen, wie Schuh- und ggf. Kleidungswechsel sowie Desinfektionsmaßnahmen, umzusetzen.
Insgesamt ist im Tierbestand weiterhin verstärkt auf eine entsprechende Symptomatik (z.B. hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit und Atemnot) oder Verlustgeschehen zu achten. Bei Verdachtsfällen ist das Veterinäramt umgehend zu informieren. Dies kann telefonisch unter der Nummer 03573 870-4401 oder per E-Mail an veterinaeramt@osl-online.de erfolgen. Außerhalb der Sprechzeiten ist das Amt über die Nummer 03573 870 4400 erreichbar.


