Aktuelle Gefahr durch ausgelegte Giftköder
Aus aktuellem Anlass, bitten wir um erhöhte Aufmerksamkeit bezüglich ausgelegter Giftköder in Vetschau (um den Marktplatz herum und im Schlosspark) sowie in den Ortsteilen.
Bitte achten Sie darauf, dass sich Ihre Kinder und Hunde dort nicht unbeobachtet aufhalten und damit die Gefahr besteht, dass sie derartige Köder finden und verzehren! Halten Sie Ihre Hunde an der kurzen Leine und Achten Sie bitte auf Ihre Umgebung.
• Wo werden solche Köder ausgelegt?
Meist werden Giftköder dort ausgelegt, wo Hunde regelmäßig ihre Gassirunden drehen: in Parks, auf Grünstreifen an Gehwegen oder im dichten Gebüsch öffentlicher Grünanlagen, aber auch auf öffentlichen Plätzen.
• Woran erkennt man sogenannte Hundeköder?
Köder, die bewusst ausgelegt worden sind, um Hunden zu schaden, sind meist mit Rasierklingen, Nägeln, Scherben oder giftigen Substanzen versetzte Hackbällchen, Wurst- oder Fleischstücke.
Doch auch als Parasitenvertilgungsmittel ausgelegte Gifte, allen voran Rattengift und Schneckenkorn, sind häufig an Vergiftungen eines Hundes schuld. Einige von ihnen entfalten ihre tödliche Wirkung innerhalb weniger Minuten. Und: Manchmal reicht es schon aus, wenn der Hund nur daran riecht.
• Wie kann man seinen Hund vor Giftködern schützen?
Nicht immer ist es möglich, potentielle Giftköder-Gebiete mit seinem Vierbeiner zu meiden. Umso wichtiger ist es, den Hund auf der Gassirunde im Auge zu behalten. Lenken Sie ihn ggf. ab, wenn ihm etwas "in die Nase kommt". Hilft alles nichts, muss notfalls ein Maulkorb angelegt werden.
• Was tun, wenn der Hund einen Köder verschluckt hat?
Hegt man den Verdacht, dass der Vierbeiner einen Giftköder aufgenommen haben könnte, gilt es schnell zu handeln und ihn zum Tierarzt zu bringen. Die meisten Giftköder verursachen bereits innerhalb kürzester Zeit erste Vergiftungsanzeichen.
Das können sein:
- Erbrechen (häufiges und oft das erste Symptom bei Vergiftungen)
- übermäßiges Hecheln
- vermehrt weißer Speichel
- blasse Schleimhäute
- veränderte Pupillen
- eine allgemeine Teilnahmslosigkeit
Wird man Zeuge, wie der Hund mit einem Giftköder in Kontakt kommt, sollte man das Tier schnellstmöglich von der Gefahrenquelle entfernen. Auch dann gilt es, einen Tierarzt zu kontaktieren - und möglichst eine Probe des Giftköders mitzubringen.
• Was sollte man auf keinem Fall tun?
Zum Erbrechen bringen sollte man einen Hund auch dann nicht, wenn er bereits einen Teil des Giftköders gefressen hat. Enthält der Köder ätzende Gifte oder scharfe Gegenstände, kann das den Rachen des Tiers verletzen.
• Giftköder entdeckt – was tun?
Sollten Sie verdächtige Gegenstände oder verdächtige Personen wahrnehmen, kontaktieren Sie bitte unverzüglich die Polizei bzw. das Ordnungsamt der Stadt Vetschau/Spreewald (Tel. 035433-777 36 oder 0160-60 33 27 09).
Warnen Sie andere mit Hilfe von Sozialen-Medien oder konkreten Giftköder-Apps.
In Deutschland ist das auszulegen von Giftködern eine Straftat und wird strafrechtlich verfolgt und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft.