Widerruf - Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern
Der Landrat des Landkreis Oberspreewald–Lausitz, als untere Wasserbehörde, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg informiert,
Widerruf der Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als untere Wasserbehörde zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree vom 10.06.2025 (Geschäftszeichen: 70.2.15-70.18-0584/25), in der Gestalt der 1. Änderung der Allgemeinverfügung vom 25.06.2025 (Geschäftszeichen: 70.2.15-70.18-0584/25).
Der Landkreis Oberspreewald–Lausitz, als untere Wasserbehörde, vertreten durch den Landrat Herrn Heinze, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg erlässt folgenden Widerruf:
1. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als untere Wasserbehörde zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree vom 10.06.2025 (Geschäftszeichen: 70.2.15-70.18-0584/25), bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 08/2025 vom 19.06.2025, in der Gestalt der 1. Änderung der Allgemeinverfügung vom 25.06.2025 (Geschäftszeichen: 70.2.15-70.18-0584/25), bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 09/2025 vom 02.07.2025, wird widerrufen.
2. Der Widerruf tritt an dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag in Kraft (§ 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfGBbg in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 VwVfG).
Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises Oberspreewald–Lausitz unter www.osl-online.de im Menü "Verwaltung & Kreistag" -> "Amtliches & Ausschreibungen" -> "Amtsblatt" einzusehen.
