Kinderreisepass läuft aus
Ab dem 1. Januar 2024 dürfen keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bestehende Pässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit genutzt werden, danach laufen sie aus. Die Entscheidung basiert auf der kurzen Gültigkeitsdauer von 12 Monaten, die für nicht-chipgestützte Ausweisdokumente in der EU gilt. Im Vergleich dazu verfügen reguläre Reisepässe über langjährige Gültigkeit und umfangreiche Sicherheitsmerkmale.
Die Abschaffung erfolgt, da verlängerte Kinderreisepässe weltweit und teilweise innerhalb der EU nicht mehr überall anerkannt werden. Einige Länder fordern eine bestimmte Restgültigkeit von Reisedokumenten, was die Nutzung von Kinderreisepässen weiter einschränkt. Das am 12. Oktober 2023 veröffentlichte Gesetz zur Modernisierung des Pass- und Ausweiswesens zielt darauf ab, den Aufwand für regelmäßige Neuanträge oder Verlängerungen zu reduzieren und die Reiseerfahrung von Familien zu verbessern.
Für Reisen innerhalb der EU genügt nun der Personalausweis (ausstellbar ab Säuglingsalter). Bei Reisen außerhalb der EU ist ein Reisepass erforderlich, der maximal 6 Jahre gültig ist. Die Maßnahme soll den Verwaltungsaufwand für Eltern reduzieren und sicherstellen, dass Reisen nicht aufgrund nicht anerkannter Kinderreisepässe unterbrochen werden.
Weitere Informationen finden Sie auf www.bmi.bund.de (Themen > Moderne > Verwaltung > Ausweise und Pässe > Reisepass > FAQ: Reisepass).