Kinderreisepasses - Verlängerung und Aktualisierung
Mitzubringende Unterlagen:
- Vorhandener, noch nicht abgelaufener Kinderreisepass
- Aktuelles biometrisches Passbild (35 mm x 45 mm)
- Ggf. Nachweis zum Sorgerecht
- Ggf. Zustimmungserklärung des nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters bei gemeinsamen Sorgerecht (Formular: Zustimmungserklärung)
Hinweise:
- Eine Verlängerung ist jeweils für ein Jahr möglich. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Kinderreisepass noch nicht abgelaufen sein.
- Das Kind, für das der Kinderreisepass verlängert werden soll, muss bei der Verlän-gerung anwesend sein. Zuständig für die Verlängerung des Kinderreisepasses ist diejenige Passbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich das Kind mit seiner Hauptwohnung gemeldet ist.
- Der Kinderreisepass wird mit dem 12. Geburtstag des Kindes ungültig.
- Der Kinderreisepass enthält die Unterschrift der Inhaberin/des Inhabers ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr.
Bearbeitungszeit:
- Bei Vorlage aller Unterlagen können Sie den Kinderreisepass sofort mitnehmen. Ein zusätzlicher Termin für die Abholung entfällt.
Gebührenrahmen:
- Verlängerung: 6 Euro
- Aktualisierung: 6 Euro
Zahlungsarten:
- Bitte bezahlen Sie mit Ihrer Girocard (EC-Karte)
- Barzahlung
Formular Download | |
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Zustimmungserklärung des nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters bei gemeinsamen Sorgerecht |