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vetschau/Spreewald

Kinderreisepasses - Verlängerung und Aktualisierung

Mitzubringende Unterlagen:

  • Vorhandener, noch nicht abgelaufener Kinderreisepass
  • Aktuelles biometrisches Passbild (35 mm x 45 mm)
  • Ggf. Nachweis zum Sorgerecht
  • Ggf. Zustimmungserklärung des nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters bei gemeinsamen Sorgerecht (Formular: Zustimmungserklärung)

Hinweise:

  • Eine Verlängerung ist jeweils für ein Jahr möglich. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Kinderreisepass noch nicht abgelaufen sein.
  • Das Kind, für das der Kinderreisepass verlängert werden soll, muss bei der Verlän-gerung anwesend sein. Zuständig für die Verlängerung des Kinderreisepasses ist diejenige Passbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich das Kind mit seiner Hauptwohnung gemeldet ist.
  • Der Kinderreisepass wird mit dem 12. Geburtstag des Kindes ungültig.
  • Der Kinderreisepass enthält die Unterschrift der Inhaberin/des Inhabers ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr.

Bearbeitungszeit:

  • Bei Vorlage aller Unterlagen können Sie den Kinderreisepass sofort mitnehmen. Ein zusätzlicher Termin für die Abholung entfällt.

Gebührenrahmen:

  • Verlängerung: 6 Euro

  • Aktualisierung: 6 Euro

Zahlungsarten:

  • Bitte bezahlen Sie mit Ihrer Girocard (EC-Karte)

  • Barzahlung

Formular Download
Zustimmungserklärung des nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters bei gemeinsamen Sorgerecht