Beglaubigungen von Dokumenten und Unterschriften
Mitzubringende Unterlagen:
- Bei Beglaubigungen von Unterschriften ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Bei Beglaubigungen von Dokumenten die zu beglaubigenden Dokumente im Original
Hinweis:
- Bitte beachten Sie, dass Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, und Sterbeurkunden) nicht durch das Einwohnermeldeamt beglaubigt werden können. Diese erhalten Sie von dem Standesamt, von dem das Original der Urkunde erstellt wurde. Das gemeinsame Standesamt von Vetschau/Spreewald und Lübbenau/Spreewald hat seinen Sitz in 03222 Lübbenau/Spreewald, Kirchplatz 1.
Bearbeitungszeit:
- Die Bearbeitung erfolgt sofort.
Gebührenrahmen:
- Beglaubigung einer Kopie 4 Euro
- Beglaubigung und Anfertigung der Kopie 5 Euro
Zahlungsarten:
- Bitte bezahlen Sie mit Ihrer Girocard (EC-Karte)
- Barzahlung