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Beantragung eines Reisepasses
Mitzubringende Unterlagen:
- Geburts- oder Eheurkunde bei Erstausstellung oder Verlust
- Ausweisdokument (wenn vorhanden)
- Aktuelles biometrisches Passbild (35 mm x 45 mm)
- Ggf. Nachweis zum Sorgerecht
- Ggf. Zustimmungserklärung des nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters bei gemeinsamen Sorgerecht (Formular: Zustimmungserklärung)
Hinweise:
- Auch für minderjährige Personen kann ein Reisepass ausgestellt werden.
- Der Reisepass enthält die Unterschrift der Inhaberin/des Inhabers ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr sowie deren Fingerabdrücke ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr.
- Die Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige vor vollendetem 18. Lebensjahr kann nur durch deren Sorgeberechtigte in Anwesenheit des Minderjährigen erfolgen.
- Für Personen unter 24 Jahren gilt der Reisepass sechs Jahre, bei über 24-Jährigen ist er zehn Jahre gültig.
- Die Aushändigung kann an den Antragsteller/-in, einen Sorgeberechtigen oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen (Formular: Vollmacht für die Abholung) Minderjährige können ihren Personalausweis nicht selber, sondern nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten, abholen.
Bearbeitungszeit:
- Etwa vier bis sechs Wochen
Gebührenrahmen:
- Unter 24 Jahren: 37,50 Euro
- Über 24 Jahren: 70,00 Euro
- Vielreisende (Reisepass mit 48 Seiten): Gebühr plus 22,00 Euro Aufpreis
- Express-Bestellung: Gebühr plus 32,00 Euro Aufpreis
Zahlungsarten:
- Bitte bezahlen Sie mit Ihrer Girocard (EC-Karte)
- Barzahlung
Formulare Download | |
Zustimmungserklärung des nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters bei gemeinsamen Sorgerecht | |
Vollmacht für die Abholung |