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vetschau/Spreewald

Beantragung eines Reisepasses

Mitzubringende Unterlagen:

  • Geburts- oder Eheurkunde bei Erstausstellung oder Verlust
  • Ausweisdokument (wenn vorhanden)
  • Aktuelles biometrisches Passbild (35 mm x 45 mm)
  • Ggf. Nachweis zum Sorgerecht
  • Ggf. Zustimmungserklärung des nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters bei gemeinsamen Sorgerecht (Formular: Zustimmungserklärung)

Hinweise:

  • Auch für minderjährige Personen kann ein Reisepass ausgestellt werden.
  • Der Reisepass enthält die Unterschrift der Inhaberin/des Inhabers ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr sowie deren Fingerabdrücke ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr.
  • Die Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige vor vollendetem 18. Lebensjahr kann nur durch deren Sorgeberechtigte in Anwesenheit des Minderjährigen erfolgen.
  • Für Personen unter 24 Jahren gilt der Reisepass sechs Jahre, bei über 24-Jährigen ist er zehn Jahre gültig.
  • Die Aushändigung kann an den Antragsteller/-in, einen Sorgeberechtigen oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen (Formular: Vollmacht für die Abholung) Minderjährige können ihren Personalausweis nicht selber, sondern nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten, abholen.

Bearbeitungszeit:

  • Etwa vier bis sechs Wochen

Gebührenrahmen:

  • Unter 24 Jahren: 37,50 Euro
  • Über 24 Jahren: 70,00 Euro
  • Vielreisende (Reisepass mit 48 Seiten): Gebühr plus 22,00 Euro Aufpreis
  • Express-Bestellung: Gebühr plus 32,00 Euro Aufpreis

Zahlungsarten:

  • Bitte bezahlen Sie mit Ihrer Girocard (EC-Karte)

  • Barzahlung

Formulare Download
Zustimmungserklärung des nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters bei gemeinsamen Sorgerecht
Vollmacht für die Abholung