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Beantragung eines vorläufigen Personalausweises
Mitzubringende Unterlagen:
- Geburts- oder Eheurkunde bei Erstausstellung oder Verlust
- Ausweisdokument (wenn vorhanden)
- Aktuelles biometrisches Passbild (35 mm x 45 mm)
- Ggf. Nachweis zum Sorgerecht
- Ggf. Zustimmungserklärung des nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters bei gemeinsamen Sorgerecht (Formular: Zustimmungserklärung)
Hinweise:
- Die Gültigkeitsdauer eines vorläufigen Ausweises beträgt maximal drei Monate. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
- Der vorläufige Personalausweis enthält die Unterschrift der Inhaberin/des Inhabers ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr.
- Beim Ausstellen eines vorläufigen Personalausweises bietet es sich ggf. an, gleichzeitig einen regulären Personalausweis mit zu beantragen, um weitere Behördengänge und Wartezeiten zu umgehen.
Bearbeitungszeit:
- Bei Vorlage aller Unterlagen können Sie den vorläufigen Personalausweis sofort mitnehmen. Ein zusätzlicher Termin für die Abholung entfällt.
Gebührenrahmen:
- Neuausstellung: 10 Euro
Zahlungsarten:
- Bitte bezahlen Sie mit Ihrer Girocard (EC-Karte)
- Barzahlung
Formular Download | |
Zustimmungserklärung des nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters bei gemeinsamen Sorgerecht |