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vetschau/Spreewald

Beantragung eines Personalausweises

Mitzubringende Unterlagen:

  • Geburts- oder Eheurkunde bei Erstausstellung oder Verlust
  • Ausweisdokument (wenn vorhanden)
  • Aktuelles biometrisches Passbild (35 mm x 45 mm)
  • Ggf. Nachweis zum Sorgerecht
  • Ggf. Zustimmungserklärung des nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters bei gemeinsamen Sorgerecht (Formular: Zustimmungserklärung)

Hinweise:

  • Der Personalausweis enthält die Unterschrift der Inhaberin/des Inhabers ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr sowie deren Fingerabdrücke ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr.
  • Für Personen unter 24 Jahren gilt der Personalausweis sechs Jahre, bei über 24-Jährigen ist er zehn Jahre gültig.
  • Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
  • Wenn Sie bereits 16 Jahre alt sind, können Sie den Antrag auch ohne Zustimmung des/ der Sorgeberechtigten stellen.
  • Für Minderjährige, die noch nicht 16 Jahre alt sind, ist die Ausstellung eines Bundespersonalausweises ebenfalls möglich.
  • Für Kinder vor dem vollendeten 16. Lebensjahr müssen die Sorgeberechtigten den Antrag in Anwesenheit des Kindes stellen.
  • Die Aushändigung kann an den Antragsteller/-in, einen Sorgeberechtigen oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen (Formular: Vollmacht für die Abholung). Unter 16-jährige können ihren Personalausweis nicht selber, sondern nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten, abholen.

Bearbeitungszeit:

  • Etwa zwei bis drei Wochen

Gebührenrahmen:

  • Unter 24 Jahren: 22,80 Euro
  • Über 24 Jahren: 37,00 Euro
  • Einschalten/Entsperrung der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
  • Änderung beziehungsweise Neusetzen der PIN: gebührenfrei

Zahlungsarten:

  • Bitte bezahlen Sie mit Ihrer Girocard (EC-Karte)

  • Barzahlung

Formulare Download
Zustimmungserklärung des nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters bei gemeinsamen Sorgerecht
Vollmacht für die Abholung