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Beantragung eines Personalausweises
Mitzubringende Unterlagen:
- Geburts- oder Eheurkunde bei Erstausstellung oder Verlust
- Ausweisdokument (wenn vorhanden)
- Aktuelles biometrisches Passbild (35 mm x 45 mm)
- Ggf. Nachweis zum Sorgerecht
- Ggf. Zustimmungserklärung des nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters bei gemeinsamen Sorgerecht (Formular: Zustimmungserklärung)
Hinweise:
- Der Personalausweis enthält die Unterschrift der Inhaberin/des Inhabers ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr sowie deren Fingerabdrücke ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr.
- Für Personen unter 24 Jahren gilt der Personalausweis sechs Jahre, bei über 24-Jährigen ist er zehn Jahre gültig.
- Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
- Wenn Sie bereits 16 Jahre alt sind, können Sie den Antrag auch ohne Zustimmung des/ der Sorgeberechtigten stellen.
- Für Minderjährige, die noch nicht 16 Jahre alt sind, ist die Ausstellung eines Bundespersonalausweises ebenfalls möglich.
- Für Kinder vor dem vollendeten 16. Lebensjahr müssen die Sorgeberechtigten den Antrag in Anwesenheit des Kindes stellen.
- Die Aushändigung kann an den Antragsteller/-in, einen Sorgeberechtigen oder an eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen (Formular: Vollmacht für die Abholung). Unter 16-jährige können ihren Personalausweis nicht selber, sondern nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten, abholen.
Bearbeitungszeit:
- Etwa zwei bis drei Wochen
Gebührenrahmen:
- Unter 24 Jahren: 22,80 Euro
- Über 24 Jahren: 37,00 Euro
- Einschalten/Entsperrung der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
- Änderung beziehungsweise Neusetzen der PIN: gebührenfrei
Zahlungsarten:
- Bitte bezahlen Sie mit Ihrer Girocard (EC-Karte)
- Barzahlung
Formulare Download | |
Zustimmungserklärung des nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters bei gemeinsamen Sorgerecht | |
Vollmacht für die Abholung |