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Abmeldung
Mitzubringende Unterlagen:
- Personaldokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass) aller abzumeldender Personen
- Ggf. Vollmacht (Formular: Abmeldung in Vertretung)
- Ggf. Einverständniserklärung des abwesenden Sorgeberechtigten bei Anmeldung eines Minderjährigen (Formular: Einverständnis des Sorgeberechtigten)
Hinweis:
- Wer aus einer Wohnung in Vetschau/Spreewald oder einem Ortsteil auszieht, ohne eine neue Wohnung in Deutschland zu beziehen, hat sich bei der Meldebehörde abzumelden (Wegzug ins Ausland). Die Abmeldung kann frühestens eine Woche vor dem Auszug erfolgen. Die Abmeldung muss der Meldepflichtige persönlich unter Vorlage der Dokumente vornehmen.
Gebührenrahmen:
- Die Abmeldung ist gebührenfrei
Formulare Download | |
Einverständnis des Sorgeberechtigten anlässlich der Abmeldung eines minderjährigen Kindes | |
Vollmacht Abmeldung in Vertretung |