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vetschau/Spreewald

Beantragung eines Kinderreisepasses - Neuantrag

Mitzubringende Unterlagen:

  • Geburtsurkunde bei Erstausstellung
  • Ausweisdokument (wenn vorhanden)
  • Aktuelles biometrisches Passbild (35 mm x 45 mm)
  • Ggf. Nachweis zum Sorgerecht
  • Ggf. Zustimmungserklärung des nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters bei gemeinsamen Sorgerecht (Formular: Zustimmungserklärung)

Hinweise:

  • Die Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses beträgt nur noch ein Jahr.
  • Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer um jeweils ein Jahr ist möglich.
  • Das Kind, für das der Kinderreisepass ausgestellt werden soll, muss bei der Beantragung anwesend sein. Zuständig für die Ausstellung des Kinderreisepasses ist diejenige Passbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich das Kind mit seiner Hauptwohnung gemeldet ist.
  • Der Kinderreisepass wird mit dem 12. Geburtstag des Kindes ungültig.
  • Der Kinderreisepass enthält die Unterschrift der Inhaberin/des Inhabers ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr.

Bearbeitungszeit:

  • Bei Vorlage aller Unterlagen können Sie den Kinderreisepass sofort mitnehmen. Ein zusätzlicher Termin für die Abholung entfällt.

Gebührenrahmen:

  • Neuausstellung: 13 Euro

Zahlungsarten:

    • Bitte bezahlen Sie mit Ihrer Girocard (EC-Karte)

    • Barzahlung

Formulare Download
Zustimmungserklärung des nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters bei gemeinsamen Sorgerecht