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vetschau/Spreewald

Volksbegehren in der Stadt Vetschau/Spreewald

Durchführung eines Volksbegehrens

"Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für ,Sandpisten‘"

Wortlaut:
Der Landtag wird aufgefordert, die gemeindlichen Erschließungsbeiträge für sogenannte „Sandpisten“ abzuschaffen, d. h. für Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen, die vor dem 3. Oktober 1990 hergestellt oder für Verkehrszwecke genutzt wurden. Der Landtag möge eine entsprechende Änderung des Kommunalabgabengesetzes vornehmen.
Begründung: Straßen sind Teil der Infrastruktur und damit der Daseinsvorsorge für jedermann. Als öffentlicher Raum sollten sie auch durch die Allgemeinheit finanziert werden. Ein besonderer Vorteil für anliegende Grundstücke ist nicht quantifizierbar. Eine Anliegerbeteiligung an Erschließungsbeiträgen ist nur gerechtfertigt, wenn es sich um neu angelegte Straßen handelt, weil sie dann erstmals die Möglichkeit erhalten, ihr Grundstück auch mit Fahrzeugen zu erreichen. Bei einer seit Jahrzehnten bestandenen „Sandpiste“ bestand diese Möglichkeit aber auch schon früher. Dann sollten die Anlieger auch darauf vertrauen dürfen, dass aufgrund der langjährigen Benutzungsmöglichkeit keine Erschließungsbeitragspflichten mehr für die Fahr-bahn, die Entwässerung, den Gehweg und das Straßenbegleitgrün entstehen werden. Erfolgt gleichwohl eine Heranziehung, führt dies bei den Betroffenen häufig zu Unverständnis und untergräbt das Vertrauen in die Rechtsordnung. Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Gerechtigkeit ist es geboten, sog. „Sandpisten“ von der Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen auszunehmen. Im Übrigen werden auch bei Landes- und Bundesstraßen keine Erschließungsbeiträge erhoben.

Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab dem


12. Oktober 2021 bis zum 11. April 2022


durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen unterstützt werden.
Eintragungsberechtigt sind:
alle deutschen Bürgerinnen und Bürger bei der Gemeinde, in der sie ihre Wohnung, ihre Hauptwohnung oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, die zum Zeitpunkt der Eintragung oder spätestens am 11. April 2022
- das 16. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 12. April 2006 geboren sind,
- seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie
- nicht nach § 7 BbgLWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Das Volksbegehren kann durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten bis Montag, den 11. April 2022, 16 Uhr unterstützt werden:

Eintragungsraum:     

Stadt Vetschau/Spreewald
Stadthaus I, Raum 101
Schlossstraße 10
03226 Vetschau/Spreewald


Eintragungszeiten:  

            Montag      9:00 bis 12:00 Uhr
            Dienstag    9:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
            Mittwoch    9:00 bis 12:00 Uhr
            Donnerstag    9:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
            Freitag        9:00 bis 12:00 Uhr

Personen, die sich in die Eintragungslisten eintragen wollen, haben sich über ihre Person auszuweisen.
Jeder Eintragungsberechtigte hat das Recht, auf Antrag das Volksbegehren durch briefliche Eintragung zu unterstützen. Der Antrag kann von der eintragungsberechtigten Person selbst oder einer von ihr bevollmächtigten Person schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail oder Fax) oder mündlich (zur Niederschrift) bei der Abstimmungsbehörde gestellt werden, in der die eintragungsberechtigte Person ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei der elektronischen Antragstellung ist der Tag der Geburt der antragstellenden Person anzugeben. Den Onlineantrag finden Sie hier.
Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig. Eintragungsscheine können bis zwei Tage vor Ablauf der Eintragungsfrist beantragt werden.

Ein Onlineantrag für einen Eintragungsschein zum Volksbegehren kann - hier - online ausgefüllt werden.