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vetschau/Spreewald

Die Stadt Vetschau bietet Unternehmen eine zinslose Stundung von Steuern an

Die Stadt Vetschau möchte Unternehmen in der derzeitigen Situation unterstützen. Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene steuerpflichtige Unternehmen der Stadt Vetschau können bis zum 31.12.2020 unter kurzer Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern stellen. Auf die Erhebung von Stundungszinsen wird die Stadt Vetschau verzichten. Die besonderen Umstände legen es nahe, die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten großzügig auszulegen (besondere Härte).

Senden Sie uns für die zinslose Stundung eine E-Mail unter Angabe der Steuernummer, des Kassenzeichens und der Angabe einer Telefonnummer an finanzen[at]vetschau.de oder lassen Sie uns den Antrag ausgefüllt per Post oder Einwurf in den Briefkasten der Stadtverwaltung zukommen.