Die Ausweitung der Betreuungs- und der neuen Entlastungsleistungen auf alle Leistungsempfänger stärkt die ambulante Versorgung durch Pflege- und Betreuungsdienste und schafft neue Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige.
Dank dieser Neuerungen können Menschen bei Pflegebedürftigkeit noch vielseitiger und länger in ihrer vertrauten häuslichen und familiären Umgebung verbleiben und dort versorgt werden. Sie müssen daher nicht zwangsläufig in ein Pflegeheim umziehen.
Mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz spielen die Kommunen ab 2017 eine zentrale Rolle bei der Beratung von pflegebedürftigen Menschen, Menschen mit Behinderungen und deren pflegenden Angehörigen. Sie können die Beratungsangebote in ihrem Stadtgebiet steuern sowie koordinieren und erhalten das Recht, neue Pflegestützpunkte für Hilfesuchende zu gründen. Der Gesetzgeber verspricht sich davon mehr Pflegestützpunkte zur Beratung Hilfesuchender.
In Vetschau sind drei Pflegdienste angesiedelt, der ASB Ortsverband Lübbenau / Vetschau e. V., die Freie Mobile Hauskrankenpflege Andreas Jahn und die Villa Lebensbogen, die mit ihren Serviceangeboten eine gute Beratung und Versorgung in unserer Stadt sicherstellen.
Ambulante Pflegedienste in Vetschau stellen sich vor
Diejenigen, die Pflegebedürftigkeit bereits selbst betrifft oder die sich aus anderen Gründen näher mit dieser Problematik beschäftigt haben, wissen bereits, dass mit den verabschiedeten Pflegestärkungsgesetzen I bis III die Pflegeversicherung bedeutend reformiert worden ist.