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Öffentlichkeitsbeteiligungen
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Vetschau/Spreewald über die erneute Veröffentlichung des geänderten Entwurfs zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vetschau/Spreewald für den Bereich des Solarpark Missen-Tornitz in der 2. Fassung vom 25.11.2025
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Vetschau/Spreewald hat am 02.11.2023 (Beschluss-Nr. BV-StVV-363-23) die Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vetschau/Spreewald für den Bereich des Solarpark Missen-Tornitz beschlossen. Der Änderungsbereich umfasst die Flurstücke westlich des Wohngrundstückes „An der Alten Schäferei", bis zur Gemarkungsgrenze des Ortsteiles Missen gelegene Landwirtschaftsflächen. Die Lage des Änderungsbereiches lässt sich aus dem nachfolgend abgedruckten Übersichtslageplan nachvollziehen.
Planungsziel der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vetschau/Spreewald ist es, für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und bisher im planungsrechtlichen Außenbereich liegende Flächen einer Bebauung im Zusammenhang mit der Freiflächen-Photovoltaikanlage zugänglich zu machen.
Zum Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vetschau/Spreewald in der Fassung vom 03.04.2025 fand in der Zeit vom 12.06.2025 bis einschließlich 14.07.2025 bereits die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB statt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde ebenfalls in diesem Zeitraum durchgeführt. Auf Grund der im Rahmen dieser Veröffentlichung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise ist eine Änderung des Entwurfs der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vetschau/Spreewald notwendig.
In der Planzeichnung wurden folgende Änderungen vorgenommen:
• keine Überplanung des Flurstücks 304 der Gemarkung Missen, Flur 2 aufgrund fehlender Flächensicherung
• Kennzeichnung des Flurstücks 305 Gemarkung Missen – Flur 2 mit N1 gemäß der textlichen Festsetzung mit aufschiebend bedingter zulässiger Nutzung aufgrund fehlender Pächterzustimmung
• Darstellung der Grenze des Geltungsbereiches der 13. FNP-Änderung
Die textlichen Festsetzungen wurden in folgenden Punkten geändert:
• Aufnahme einer textlichen Festsetzung zur Befristung der zulässigen Nutzungen
• Aufnahme einer textlichen Festsetzung mit aufschiebend bedingter zulässiger Nutzung für die Fläche des Grundstücks Flurstück 305 Gemarkung Missen – Flur 2
Die gegenüber der Planfassung vom 03.04.2025 vorgenommen Änderungen der textlichen Festsetzungen sowie Ergänzungen der Begründung inkl. Umweltbericht sind grau unterlegt gekennzeichnet.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Vetschau/Spreewald hat in ihrer Sitzung am 04.12.2025 mit Beschluss-Nr.BV-StVV-107-25. Den geänderten Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vetschau/Spreewald für den Bereich des Solarpark Missen-Tornitz bestehend aus Planzeichnung mit Textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht in der 2. Fassung vom 25.11.2025 gebilligt und zur erneuten Veröffentlichung bestimmt.
Entsprechend § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB wird der überarbeitete Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vetschau/Spreewald für den Bereich des Solarpark Missen-Tornitz, 2. Fassung vom 25.11.2025 einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Stadt Vetschau/Spreewald wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar
vom 15.01.2026 bis einschließlich 20.02 2026
auf der Internetseite der Stadt Vetschau/Spreewald unter https://stadt.vetschau.de/verwaltung-buergerservice/oeffentlichkeitsbeteiligung und im Internetportal des Landes Brandenburg unter https://bb.beteiligung.diplanung.de.
Zusätzlich liegen die Unterlagen in der Stadt Vetschau/Spreewald, Schlossstraße 10, Fachbereich Bau, Zimmer 302, zu jedermanns Einsicht, während der Dienstzeiten öffentlich aus:
Montag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum überarbeiteten Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vetschau/Spreewald für den Bereich des Solarpark Missen-Tornitz bei der Stadt Vetschau/Spreewald abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an a.lehmann@vetschau.com oder über das Internetportal des Landes Brandenburg übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Vetschau/Spreewald, Schlossstraße 10, Fachbereich Bau, Zimmer 302 vorgebracht werden.
Es wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den ergänzten oder geänderten Teilen des überarbeiteten Entwurfs der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vetschau/Spreewald für den Bereich des Solarpark Missen-Tornitz abgegeben werden können.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vetschau/Spreewald für den Bereich des Solarpark Missen-Tornitz unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vetschau/Spreewald für den Bereich des Solarpark Missen-Tornitz nicht von Bedeutung ist.
Es liegen folgende umweltbezogene Informationen zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vetschau/Spreewald vor:
Umweltbericht zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vetschau/Spreewald
Im Umweltbericht (UB) zum Entwurf sind die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen aufgeführt. Auf der Basis der vorliegenden umweltbezogenen Informationen ist im UB, der Planungsebene und dem Planungsstand entsprechend, die Ausgangslage hinsichtlich bestehender Schutzgebiete, hinsichtlich der Schutzgüter Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild sowie kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie hinsichtlich der Wechselwirkungen beschrieben und bewertet.
Im Umweltbericht werden der Beitrag des Bauleitplans zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels, die Auswirkungen des zulässigen Vorhabens auf Schutzgebiete und auf die o. a. Schutzgüter sowie Kumulationseffekte beschrieben und bewertet.
Im Bericht sind Vorschläge für mögliche Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen dargelegt. Ein Schwerpunkt der Betrachtungen sind das Landschaftsbild und der besondere Artenschutz.
Eine Beschreibung der Methodik der Umweltprüfung sind ebenfalls Bestandteil des Umweltberichtes.
Zusätzlich liegen folgende umweltbezogene Informationen zum parallel aufzustellenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02/2023 „Solarpark Missen-Tornitz“ vor:
(1) Biologische Kartierungen & Gutachten Mathiak: Biotopkartierungen im Plangebiet des „Solarparks
Vetschau-Missen“ – Untersuchungsjahr 2023, Wittstock/Dosse, 2024.
• Vorstellung der Ergebnisse einer Biotopuntersuchung sowie Empfehlungen für Vermeidungs- und Pflegemaßnahmen
(2) K&S Umweltgutachten: Erfassung und Bewertung der Brutvögel im Bereich des geplanten Solarparks Vetschau. Endbericht 2023, Zepernick, 07.02.2024.
• Darstellung der Erfassungsergebnisse der Brutvögel aus dem Frühjahr 2023 und Bewertung der Untersuchungsergebnisse als Grundlage für eine artenschutzrechtliche Beurteilung
• Bewertung der Bedeutung des Untersuchungsgebietes für die Brutvögel
(3) K&S Umweltgutachten: Erfassung und Bewertung der Amphibien und Reptilien im Bereich des
geplanten Solarparks Vetschau. Endbericht 2023, Zepernick, 12.01.2024.
• Darstellung der Erfassungsergebnisse der Amphibien und Reptilien aus dem Frühjahr 2023 und Bewertung der Untersuchungsergebnisse (Potenzialbewertung) als Grundlage für eine artenschutzrechtliche Beurteilung
(4) Planungsbüro Schubert GmbH & Co. KG: Artenschutzfachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02/2023 „Solarpark Missen-Tornitz“, Stand: 13.10.2025.
• mit Prüfung der Arten des Anhangs IV der FFH-Richtline und europäischer Vogelarten (Arten des Artikel 1 der Vogelschutz-Richtlinie) sowie die national geschützten Arten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG erfasst sind, hinsichtlich des Eintretens der Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG mit Ableitung von artenschutzrechtlich begründeten Maßnahmen.
(5) Umweltplanung eGbR SCHMAL + RATZBOR: Pflege- und Entwicklungskonzept „Freiflächen-Photovoltaikanlage Missen-Tornitz“, Stand: 11.09.2025
• mit Anweisungen zur Herstellung, Entwicklung und Pflege der Maßnahmenflächen, welche an den Kompensationszielen und Zielarten ausgerichtet sind und dem jeweiligen Bewirtschafter zur Anwendung dienen
Zusätzlich liegen bereits vorhandene, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB und aus der Entwurfsbeteiligung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB zu folgenden Themen aus:
• Ackerzahl / Flächenverbrauch Ackerflächen / Standortwahl/-alternativen / Agri-PV
• Überarbeitung oder Anpassung des Landschaftsplanes
• Hinweise zu den naturschutzrechtlichen Untersuchungen und zum Artenschutzfachbeitrag
• Überarbeitung der im Artenschutzfachbeitrag entwickelten Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen in Bezug auf Brutvögel (Feldlerche) und geschützter Pflanzenarten (Sand-Grasnelke, Heidenelke und Sandstrohblume) sowie Empfehlungen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich
• Hinweise und Anforderungen zu Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen
• Klimaschutz / Ermittlung des Wärmeeffektes der Anlage auf die Umgebung
• Fachliche Anforderungen an Wildkorridoren
• Geschützte Landschaftsbestandteile / Gehölzschutz / Naturdenkmal
• Natur- und Landschaftsschutz
• Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild sowie Prüfung von Heckenpflanzungen zum Sichtschutz / Bewertung von Sichtachsen
• jagdrechtliche Belange
• Brandschutz
• Bodendenkmäler und Bodendenkmalvermutungsflächen
• Hinweise zu grünordnerischen Festsetzungen
• Gewässerschutz / -unterhaltung und Freihaltung von Gewässerrandstreifen
• Hinweise und Anforderungen zur Lage im Wassereinzugsgebiet des Wasserwerkes Vetschau
• Hinweise zu Gehölzpflanzungen
• Hinweise zu Altlasten / Kampfmittel
• Bodenschutz / Bodenversiegelung
• Geologie / Hydrologie / Grundwasserflurabstand / bergbaubedingte bzw. witterungsbedingte Grundwasserbeeinflussung
• Immissionsschutz (Blendwirkungen gegenüber Flugverkehr, Abstand zur Wohnbebauung)
• Waldschutz
• Kumulationswirkungen mit anderen bestehenden und geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlagen
• Hinweise zur Rückbau- und Rekultivierungsverpflichtung / Rekultivierungsbürgschaft
• Forderung zur Erstellung einer Gefährdungsanalyse
• Nachforderung zur Prüfung alternativer Erschließungsvarianten
Bezüglich der Flächennutzungsplan-Änderung wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Vetschau/Spreewald, 15.12.2025
gez.
Bengt Kanzler
Bürgermeister
| Dokumente zur Veröffentlichung | |
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Vetschau/Spreewald über die erneute Veröffentlichung des geänderten Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02/2023 „Solarpark Missen-Tornitz“ in der 2. Fassung vom 13.10.2025
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Vetschau/Spreewald über die erneute Veröffentlichung des geänderten Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02/2023 „Solarpark Missen-Tornitz“ in der 2. Fassung vom 13.10.2025
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Vetschau/Spreewald hat am 02.11.2023 (Beschluss-Nr. BV-StVV-363-23) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02/2023 "Solarpark Missen-Tornitz" beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke westlich des Wohngrundstückes „An der Alten Schäferei", bis zur Gemarkungsgrenze des Ortsteiles Missen gelegene Landwirtschaftsflächen.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen werden.
Zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02/2023 "Solarpark Missen-Tornitz" in der Fassung vom 03.04.2025 fand in der Zeit vom 12.06.2025 bis einschließlich 14.07.2025 bereits die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB statt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde ebenfalls in diesem Zeitraum durchgeführt. Auf Grund der im Rahmen dieser Veröffentlichung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise ist eine Änderung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendig.
In der Planzeichnung wurden folgende Änderungen vorgenommen:
• Anpassung des Geltungsbereiches: Der unbefestigte Feld- und Waldweg auf dem Flurstück 164, Flur 2, Gemarkung Missen entfällt als Erschließungsweg. Dafür wird der vorhandene Waldbrandschutzweg (Teile des Flurstücks 138 Gemarkung Tornitz Flur 1 sowie Teile der Flurstücke 191, 185, 176, 205, 463, 164, 166, 460, 461, 459 und 457 Gemarkung Missen Flur 2) einbezogen.
• Festsetzung des Waldweges und Feldweges als private Verkehrsflächen
• Entfall der als Hinweis aufgenommenen Leitungstrasse für die umzuverlegende Telekommunikationsleitung und Vergrößerung des bereits zeichnerisch festgesetzten Leitungskorridors
• Kennzeichnung der nachrichtlich übernommenen Leitungsbestände in grauer Farbe sowie Ergänzung einer Klammerbemerkung
• Entfernung des Flurstücks 304 der Gemarkung Missen, Flur 2 aufgrund fehlender Flächensicherung aus dem Geltungsbereich
• Kennzeichnung des Flurstücks 305 Gemarkung Missen – Flur 2 mit N1 gemäß der textlichen Festsetzung mit aufschiebender Bedingung zur Nutzungsbeschränkung aufgrund fehlender Pächterzustimmung
• Einkürzung der Sondergebietsfläche SO7 auf dem Flurstück 305 Gemarkung Missen – Flur 2 sowie Vergrößerung der Maßnahmenfläche M4 unter Einbezug eines Teilbereiches der Maßnahmenfläche M1
• Anpassung der Baugrenze innerhalb der Sondergebietsfläche SO4 sowie Aufnahme eines Geh- und Fahrrechts zugunsten der Betreiber der Photovoltaikanlage innerhalb der Sondergebietsfläche SO4
Die textlichen Festsetzungen wurden in folgenden Punkten geändert:
• Befristung der Zulässigkeit der Art der baulichen Nutzung in den Sonstigen Sondergebieten (30 Jahre) entsprechend der Regelung im Durchführungsvertrag
• Aufnahme einer textlichen Festsetzung zur Nutzungsregelung mit aufschiebender Bedingung (Fläche N1)
• Einordnung der textlichen Festsetzung zur Einhaltung der Bodenfreiheit in die grünordnerischen Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB
• Einkürzung und Anpassung der textlichen Festsetzung zur Bestimmung der Bezugspunkte für die Höhe baulicher Anlagen
• Änderung des Bezugsflurstücks der textlichen Festsetzung zum Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen
• Einkürzung und Anpassung der textlichen Festsetzung zur Führung von ober- und unterirdischen Versorgungsleitungen
• Klarstellung der textlichen Festsetzungen zu den Geh-, Fahr- und Leitungsrechten, da für die Feuerwehr keine Geh- und Fahrrechte festgesetzt werden müssen und das Leitungsrecht für die umzuverlegende Telekommunikationsleitung auf den dafür vorgesehenen Leitungskorridor beschränkt werden soll
• Ergänzung bzw. Korrektur der Maßnahmen M1 bis M8 und KVM 3 um Fristen für die Umsetzung der Maßnahmen
• Ergänzung der Textfestsetzung zur Aufstellung von Reptilienschutzeinrichtungen mit dem Zusatz der Sicherstellung des ordnungsgemäßen Rückbaus der Zäune nach Beendigung der Bauarbeiten
• Festsetzung von abschließende Gehölzlisten für die Maßnahmen M2, M3 und M5 unter Beachtung des Gehölzerlass Brandenburg sowie Vervollständigung der Gehölzliste zur Maßnahme M5 um geeignete Baumarten
• Festlegung einer einjährigen Fertigstellungspflege und einer vierjährigen Entwicklungspflege für die Maßnahmen M2, M3 und M5 für alle Anpflanzungen sowie Festlegung zur fachgerechten Durchführung der Unterhaltungspflege über den Betriebszeitraum der PV-FFA nach Ablauf der fünf Pflegejahre und zur Durchführung von Nachpflanzungen bei Verlusten von mehr als 10 % der Gesamtstückzahl im betreffenden Pflanzabschnitt
• Ergänzung der natur- und artenschutzrechtlichen Bestimmungen, welche im Rahmen des Durchführungsvertrages geregelt werden:
o Beschränkung der Bauzeit auf die Tagzeit
o Gewährleistung eines kontinuierlichen Baubetriebs unter Ausschluss von Unterbrechungen im Baubetrieb während der Brutzeit, welche länger als eine Woche betragen sowie Einsatz von Schutzmaßnahmen spätestens am 8. Tag der Bauunterbrechung
o Durchführung einer ökologischen Baubegleitung während der Bauausführung
o Durchführung eines floristischen Monitorings
Die gegenüber der Planfassung vom 03.04.2025 vorgenommen Änderungen der textlichen Festsetzungen sowie Ergänzungen der Hinweise zur Umsetzung des Bebauungsplans und der Begründung inkl. Umweltbericht sind grau unterlegt gekennzeichnet. Zudem wurden die Unterlagen um ein Pflege- und Entwicklungskonzept ergänzt.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Vetschau/Spreewald hat in ihrer Sitzung am 04.12.2025 mit Beschluss-Nr. BVStVV-109-25 die Änderung des Geltungsbereiches des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02/2023 „Solarpark Missen-Tornitz“ beschlossen sowie den geänderten Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02/2023 „Solarpark Missen-Tornitz“ in der Fassung vom 13.10.2025 bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C-1) einschließlich Umweltbericht (Teil C-2) gebilligt und zur erneuten Veröffentlichung bestimmt.
Die Gesamtfläche der Geltungsbereiche 1 bis 4 umfasst nunmehr ca. 106,1 ha und betrifft folgende Flurstücke:
- vollständig betroffene Flurstücke der Gemarkung Tornitz – Flur 1: 107, 111, 112, 134, 135, 136, 142, 143,
- teilweise betroffene Flurstücke der Gemarkung Tornitz – Flur 1: 108, 109, 110, 126, 138,
- vollständig betroffene Flurstücke der Gemarkung Missen – Flur 2: 197, 198, 199, 232, 233, 234, 236, 237, 240, 241, 244, 246, 251, 252, 253, 254, 255, 256, 257, 258, 259, 260, 261, 262, 263, 286, 287, 289, 290/1, 290/2, 290/3, 291, 293, 300, 301, 302, 303, 305, 306, 321, 322, 323, 465, 469, 472,
- teilweise betroffene Flurstücke der Gemarkung Missen – Flur 2: 30, 164, 166, 176, 185, 191, 205, 230, 231, 250, 294, 457, 459, 460, 461, 463, 466,
- vollständig betroffene Flurstücke der Gemarkung Tornitz – Flur 3: 2
Entsprechend § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB wird der überarbeitete Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02/2023 "Solarpark Missen-Tornitz", 2. Fassung vom 13.10.2025 einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Stadt Vetschau/Spreewald wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar
vom 15.01.2026 bis einschließlich 20.02.2026
auf der Internetseite der Stadt Vetschau/Spreewald unter https://stadt.vetschau.de/verwaltung-buergerservice/oeffentlichkeitsbeteiligung und im Internetportal des Landes Brandenburg unter https://bb.beteiligung.diplanung.de.
Zusätzlich liegen die Unterlagen in der Stadt Vetschau/Spreewald, Schlossstraße 10, Fachbereich Bau, Zimmer 302, zu jedermanns Einsicht, während der Dienstzeiten öffentlich aus:
Montag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum überarbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02/2023 "Solarpark Missen-Tornitz" bei der Stadt Vetschau/Spreewald abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an a.lehmann@vetschau.com oder über das Internetportal des Landes Brandenburg übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Vetschau/Spreewald, Schlossstraße 10, Fachbereich Bau, Zimmer 302 vorgebracht werden.
Es wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den ergänzten oder geänderten Teilen des überarbeiteten Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02/2023 "Solarpark Missen-Tornitz" abgegeben werden können.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02/2023 „Solarpark Missen-Tornitz“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
1-Umweltbericht
Im Umweltbericht (UB) zum überarbeiteten Entwurf sind die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen aufgeführt. Auf der Basis der vorliegenden umweltbezogenen Informationen ist im UB, der Planungsebene und dem Planungsstand entsprechend, die Ausgangslage hinsichtlich bestehender Schutzgebiete, hinsichtlich der Schutzgüter Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild sowie kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie hinsichtlich der Wechselwirkungen beschrieben und bewertet.
Im Umweltbericht werden der Beitrag des Bauleitplans zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels, die Auswirkungen des zulässigen Vorhabens auf Schutzgebiete und auf die o. a. Schutzgüter sowie Kumulationseffekte beschrieben und bewertet.
Im Bericht sind Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen dargelegt. Für die erheblich beeinträchtigten Schutzgüter sind im UB die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen herausgearbeitet. Ein Schwerpunkt der Betrachtungen sind das Landschaftsbild und der besondere Artenschutz.
Eine Beschreibung Methodik der Umweltprüfung und der Überwachungsmaßnahmen sind ebenfalls Bestandteil des Umweltberichtes.
Neben dem Umweltbericht als Teil der Begründung werden folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen öffentlich ausgelegt:
2-Sondergutachten:
(1) Biologische Kartierungen & Gutachten Mathiak: Biotopkartierungen im Plangebiet des „Solarparks
Vetschau-Missen“ – Untersuchungsjahr 2023, Wittstock/Dosse, 2024.
• Vorstellung der Ergebnisse einer Biotopuntersuchung sowie Empfehlungen für Vermeidungs- und Pflegemaßnahmen
(2) K&S Umweltgutachten: Erfassung und Bewertung der Brutvögel im Bereich des geplanten Solarparks Vetschau. Endbericht 2023, Zepernick, 07.02.2024.
• Darstellung der Erfassungsergebnisse der Brutvögel aus dem Frühjahr 2023 und Bewertung der Untersuchungsergebnisse als Grundlage für eine artenschutzrechtliche Beurteilung
• Bewertung der Bedeutung des Untersuchungsgebietes für die Brutvögel
(3) K&S Umweltgutachten: Erfassung und Bewertung der Amphibien und Reptilien im Bereich des
geplanten Solarparks Vetschau. Endbericht 2023, Zepernick, 12.01.2024.
• Darstellung der Erfassungsergebnisse der Amphibien und Reptilien aus dem Frühjahr 2023 und Bewertung der Untersuchungsergebnisse (Potenzialbewertung) als Grundlage für eine artenschutzrechtliche Beurteilung
(4) Planungsbüro Schubert GmbH & Co. KG: Artenschutzfachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02/2023 „Solarpark Missen-Tornitz“, Stand: 13.10.2025.
• mit Prüfung der Arten des Anhangs IV der FFH-Richtline und europäischer Vogelarten (Arten des Artikel 1 der Vogelschutz-Richtlinie) sowie die national geschützten Arten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG erfasst sind, hinsichtlich des Eintretens der Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG mit Ableitung von artenschutzrechtlich begründeten Maßnahmen.
(5) Umweltplanung eGbR SCHMAL + RATZBOR: Pflege- und Entwicklungskonzept „Freiflächen-Photovoltaikanlage Missen-Tornitz“, Stand: 11.09.2025
• mit Anweisungen zur Herstellung, Entwicklung und Pflege der Maßnahmenflächen, welche an den Kompensationszielen und Zielarten ausgerichtet sind und dem jeweiligen Bewirtschafter zur Anwendung dienen
3-Zusätzlich liegen bereits vorhandene, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB und aus der Entwurfsbeteiligung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB zu folgenden Themen aus:
• Ackerzahl / Flächenverbrauch Ackerflächen / Standortwahl/-alternativen
• Hinweise zu den naturschutzrechtlichen Untersuchungen und zum Artenschutzfachbeitrag
• Überarbeitung der im Artenschutzfachbeitrag entwickelten Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen in Bezug auf Brutvögel (Feldlerche, Braunkehlchen, Grauammer) und geschützter Pflanzenarten (Sand-Grasnelke, Heidenelke und Sandstrohblume) sowie Empfehlungen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich
• Hinweise und Anforderungen zu Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen
• Nachforderung zur Prüfung alternativer Erschließungsvarianten
• Hinweis auf ggf. erforderliche zeitweiligen Waldumwandlung
• Empfehlung zur Durchführung einer ökologischen Baubegleitung
• Forderung zur Erstellung eines Bewirtschaftungskonzeptes
• Empfehlungen für Pflanzmaßnahmen
• Forderung zur Erstellung einer Gefährdungsanalyse
• Hinweise und Forderung zur Darstellung von Maßnahmen zur Überwachung für das Schutzgut Arten (Konzept zur Erfolgskontrolle der CEF-Maßnahmen)
• Klimaschutz / Ermittlung des Wärmeeffektes der Anlage auf die Umgebung
• Fachliche Anforderungen an Wildkorridoren
• Hinweise zur Biotopkartierung und zum Biotopschutz
• Schutz des Naturdenkmals (Stieleiche)
• Geschützte Landschaftsbestandteile/Gehölzschutz
• Hinweise und Anforderungen zum Umweltbericht/naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in Bezug auf die Schutzgüter Boden, Natur und Landschaft
• Natur- und Landschaftsschutz
• Visualisierung der Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild sowie Prüfung von Heckenpflanzungen zum Sichtschutz / Bewertung von Sichtachsen
• jagdrechtliche Belange
• Hinweise zum Brandschutz und Löschwasserversorgung / -rückhaltung
• Bodendenkmäler und Bodendenkmalvermutungsflächen
• Hinweise zu grünordnerischen Festsetzungen
• Gewässerschutz / -unterhaltung und Freihaltung von Gewässerrandstreifen
• Hinweise und Anforderungen zur Lage im Wassereinzugsgebiet des Wasserwerkes Vetschau
• Hinweise zu Gehölzpflanzungen
• Hinweise zu Altlasten / Abfall / Kampfmittel
• Bodenschutz / Bodenversiegelung
• Geologie / Hydrologie / Grundwasserflurabstand / bergbaubedingte bzw. witterungsbedingte Grundwasserbeeinflussung
• Immissionsschutz (Blendwirkungen gegenüber Flugverkehr, Abstand zur Wohnbebauung)
• Waldschutz
• Kumulationswirkungen mit anderen bestehenden und geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlagen
• Hinweise zur Rückbau- und Rekultivierungsverpflichtung / Rekultivierungsbürgschaft
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Vetschau/Spreewald, 15.12.2024
gez.
Bengt Kanzler
Bürgermeister
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