Öffentliche Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Entwurfes zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02/2023 „Solarpark Missen-Tornitz“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Vetschau/Spreewald hat in ihrer Sitzung am 22.05.2025 mit Beschluss-Nr. BV-StVV-067-25 die Änderung des Geltungsbereiches des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02/2023 „Solarpark Missen-Tornitz“ gegenüber dem Aufstellungsbeschluss mit Beschluss Nr. BV-StVV-363-23 vom 02.11.2023 beschlossen sowie den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02/2023 „Solarpark Missen-Tornitz“ in der Fassung vom 03.04.2025 bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C-1) einschließlich Umweltbericht (Teil C-2) gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.
Die Gesamtfläche der vier Geltungsbereiche umfasst nunmehr ca. 107,1 ha und betrifft folgende Flurstücke (s. Anlage 1):
- vollständig betroffene Flurstücke der Gemarkung Tornitz – Flur 1: 107, 111, 112, 134, 135, 136, 142, 143,
- teilweise betroffene Flurstücke der Gemarkung Tornitz – Flur 1: 109, 108, 110, 126, 138,
- vollständig betroffene Flurstücke der Gemarkung Missen – Flur 2: 176, 191, 197, 198, 199, 232, 233, 234, 236, 237, 240, 241, 244, 246, 251, 252, 253, 254, 255, 256, 257, 258, 259, 260, 261, 262, 263, 286, 287, 289, 290/1, 290/2, 290/3, 291, 293, 300, 301, 302, 303, 304, 305, 306, 321, 322, 323, 465, 469, 472,
- teilweise betroffene Flurstücke der Gemarkung Missen – Flur 2: 30, 164, 185, 230, 250, 231, 294, 463, 466,
- vollständig betroffene Flurstücke der Gemarkung Tornitz – Flur 3: 2
Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02/2023 „Solarpark Missen-Tornitz“ in der Fassung vom 03.04.2025 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Stadt Vetschau/Spreewald wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar
vom 12.06.2025 bis einschließlich 14.07.2025
auf der Internetseite der Stadt Vetschau/Spreewald und im Internetportal des Landes Brandenburg unter https://bb.beteiligung.diplanung.de
Zusätzlich liegen die Unterlagen in der Stadt Vetschau/Spreewald, Schlossstraße 10, Fachbereich Bau, Zimmer 302, zu jedermanns Einsicht, während der Dienstzeiten öffentlich aus:
Montag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Dienstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Mittwoch: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Donnerstag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Freitag: 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Während dieser Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 02/2023 „Solarpark Missen-Tornitz“ abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an a.lehmann@vetschau.com oder über das Internetportal des Landes Brandenburg übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadt Vetschau/Spreewald, Schlossstraße 10, Fachbereich Bau, Zimmer 302 vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02/2023 „Solarpark Missen-Tornitz“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
1. Umweltbericht
Im Umweltbericht (UB) zum Entwurf sind die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen aufgeführt. Auf der Basis der vorliegenden umweltbezogenen Informationen ist im UB, der Planungsebene und dem Planungsstand entsprechend, die Ausgangslage hinsichtlich bestehender Schutzgebiete, hinsichtlich der Schutzgüter Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild sowie kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie hinsichtlich der Wechselwirkungen beschrieben und bewertet.
Im Umweltbericht werden der Beitrag des Bauleitplans zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels, die Auswirkungen des zulässigen Vorhabens auf Schutzgebiete und auf die o. a. Schutzgüter sowie Kumulationseffekte beschrieben und bewertet.
Im Bericht sind Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen dargelegt. Für die erheblich beeinträchtigten Schutzgüter sind im UB die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen herausgearbeitet. Ein Schwerpunkt der Betrachtungen sind das Landschaftsbild und der besondere Artenschutz. Eine Beschreibung Methodik der Umweltprüfung und der Überwachungsmaßnahmen sind ebenfalls Bestandteil des Umweltberichtes.
Neben dem Umweltbericht als Teil der Begründung werden folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen öffentlich ausgelegt:
2. Sondergutachten:
(1) Biologische Kartierungen & Gutachten Mathiak: Biotopkartierungen im Plangebiet des „Solarparks Vetschau-Missen“ – Untersuchungsjahr 2023, Wittstock/Dosse, 2024.
• Vorstellung der Ergebnisse einer Biotopuntersuchung sowie Empfehlungen für Vermeidungs- und Pflegemaßnahmen
(2) K&S Umweltgutachten: Erfassung und Bewertung der Brutvögel im Bereich des geplanten Solarparks Vetschau. Endbericht 2023, Zepernick, 07.02.2024.
• Darstellung der Erfassungsergebnisse der Brutvögel aus dem Frühjahr 2023 und Bewertung der Untersuchungsergebnisse als Grundlage für eine artenschutzrechtliche Beurteilung
• Bewertung der Bedeutung des Untersuchungsgebietes für die Brutvögel
(3) K&S Umweltgutachten: Erfassung und Bewertung der Amphibien und Reptilien im Bereich des geplanten Solarparks Vetschau. Endbericht 2023, Zepernick, 12.01.2024.
• Darstellung der Erfassungsergebnisse der Amphibien und Reptilien aus dem Frühjahr 2023 und Bewertung der Untersuchungsergebnisse (Potenzialbewertung) als Grundlage für eine artenschutzrechtliche Beurteilung
(4) Planungsbüro Schubert GmbH & Co. KG: Artenschutzfachbeitrag zum vorhabenbezogenen Be-bauungsplan Nr. 02/2023 „Solarpark Missen-Tornitz“, Stand: 03.04.2025.
• mit Prüfung der Arten des Anhangs IV der FFH-Richtline und europäischer Vogelarten (Arten des Artikel 1 der Vogelschutz-Richtlinie) sowie die national geschützten Arten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG erfasst sind, hinsichtlich des Eintretens der Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG mit Ableitung von artenschutzrechtlich begründeten Maßnahmen.
3-Zusätzlich liegen bereits vorhandene, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zu folgenden Themen aus:
- Ackerzahl / Flächenverbrauch Ackerflächen / Standortwahl/-alternativen
- Hinweise zu den naturschutzrechtlichen Untersuchungen und zum Artenschutzfachbeitrag
- Überarbeitung der im Artenschutzfachbeitrag entwickelten Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen in Bezug auf Brutvögel (Feldlerche, Braunkehlchen, Grauammer) und geschützter Pflanzenarten (Sand-Grasnelke, Heidenelke und Sandstrohblume) sowie Empfehlungen zur Vermeidung bzw. zum Ausgleich
- Hinweise und Anforderungen zu Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen
- Hinweise und Forderung zur Darstellung von Maßnahmen zur Überwachung für das Schutzgut Arten (Konzept zur Erfolgskontrolle der CEF-Maßnahmen)
- Klimaschutz / Ermittlung des Wärmeeffektes der Anlage auf die Umgebung
- Fachliche Anforderungen an Wildkorridoren
- Hinweise zur Biotopkartierung und zum Biotopschutz
- Schutz des Naturdenkmals (Stieleiche)
- Geschützte Landschaftsbestandteile/Gehölzschutz
- Hinweise und Anforderungen zum Umweltbericht/naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in Bezug auf die Schutzgüter Boden, Natur und Landschaft
- Natur- und Landschaftsschutz
- Visualisierung der Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild sowie Prüfung von Heckenpflanzungen zum Sichtschutz / Bewertung von Sichtachsen
- jagdrechtliche Belange
- Hinweise zum Brandschutz und Löschwasserversorgung /-rückhaltung
- Bodendenkmäler und Bodendenkmalvermutungsflächen
- Hinweise zu grünordnerischen Festsetzungen
- Gewässerschutz /-unterhaltung und Freihaltung von Gewässerrandstreifen
- Hinweise und Anforderungen zur Lage im Wassereinzugsgebiet des Wasserwerkes Vetschau
- Hinweise zu Gehölzpflanzungen
- Hinweise zu Altlasten / Abfall / Kampfmittel
- Bodenschutz / Bodenversiegelung
- Geologie / Hydrologie / Grundwasserflurabstand / bergbaubedingte bzw. witterungsbedingte Grundwasserbeeinflussung
- Immissionsschutz (Blendwirkungen gegenüber Flugverkehr, Abstand zur Wohnbebauung)
- Waldschutz
- Kumulationswirkungen mit anderen bestehenden und geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlagen
- Hinweise zur Rückbau- und Rekultivierungsverpflichtung / Rekultivierungsbürgschaft
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Die Planunterlagen sind wegen der Dokumentgrößen unter folgendem Link abrufbar: https://gofile.me/73oFa/Yl9G9DHBD