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vetschau/Spreewald

Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Stadt Vetschau/Spreewald


INFOBRIEF Nr. 3

Fragen und Antworten zur kommunalen Wärmeplanung Vetschau/Spreewald – Teil 2

Die Stadt Vetschau hat mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung begonnen. Der Wärmeplan ist eine langfristige kommunale Strategie mit dem Ziel zusammen mit Kommune, Netzbetreibern und Energieversorgern Optionen für eine zukünftige Versorgung mit erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2045 zu entwickeln. Die heutigen Fragen und Antworten zur Wärmeplanung Vetschau beschäftigen sich mit der Wärmeplanung und dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), umgangssprachlich Heizungsgesetz.

Frage: Treten die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes eher in Kraft, wenn die Wärmeplanung zeitnah fertiggestellt wird?
Antwort: Nein, die Wärmeplanung vor 2028 führt nicht automatisch dazu, dass die Regeln des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) früher gelten. Das GEG tritt nur dann früher in Kraft, wenn die Kommune eine Satzung beschließt, die bestimmte Gebiete für eine bestimmte Energiequelle festlegt – zum Beispiel ein Anschlussgebiet für Fernwärme. Das Gesetz bezieht sich auf diese offizielle Entscheidung der Kommune und nicht direkt auf den Wärmeplan (§ 71 Abs. 8 Satz 3 und § 71k Abs. 1 Nr. 1 GEG). Die bloße Benennung von Gebieten im Wärmeplan oder ein Beschluss im Gemeinderat reicht nicht aus, um das GEG früher wirksam werden zu lassen.

Frage: Es wurde kurz vor dem Beschluss des Gebäudeenergiegesetzes eine neue Gasheizung eingebaut. Welche Auswirkungen sind für solche neu eingebauten Heizungen zu erwarten?
Antwort: Eine fossile Heizung kann bis maximal 2045 weiter betrieben werden. Erst wenn wieder eine neue Heizung eingebaut wird, muss diese die Anforderungen aus dem GEG erfüllen. Das heißt, wenn Sie nach Juni 2028 wieder eine neue Heizung einbauen, muss diese zu mindestens 65% erneuerbare Energien nutzen. Nähere Hinweise liefert das Schaubild.

Frage: Was sollte ich bei der Umrüstung/Nachrüstung meiner Gastherme beachten? Ist eine "H2-Ready"-Gasheizung zukunftssicher?
Antwort: Ob eine bestimmte Heizung in Zukunft genutzt werden kann, hängt von den gesetzlichen Regeln ab. Aktuell sind H2-Ready-Gasheizungen nicht verboten. Ob sie eine gute Wahl sind, hängt jedoch von der kommunalen Wärmeplanung ab. Erst wenn diese abgeschlossen ist, kann man genauer sagen, wie die Gasversorgung in Zukunft aussehen wird. Nach den derzeitigen Gesetzen dürfen neue H2-Ready-Gasheizungen ab 2029 nur dann weiterhin mit Erdgas betrieben werden, wenn sie steigende Anteile erneuerbarer Energien nutzen (siehe Schaubild) oder wenn das Gebäude in einem Gebiet liegt, das ans Wasserstoffnetz angeschlossen wird. Damit das passiert, müssen die Stadt und der Netzbetreiber einen Plan bei der Bundesnetzagentur einreichen und genehmigen lassen. Ob und wann durch ein mögliches Wasserstoffnetz auch günstiger Wasserstoff für die Gebäudebeheizung fließen kann und ob dieser in ausreichendem Maße zur Verfügung steht, ist offen.


INFOBRIEF Nr. 2

Fragen- und Antworten zur kommunalen Wärmeplanung Vetschau/Spreewald

Die Stadt Vetschau/Spreewald hat mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung begonnen. Dieser Wärmeplan stellt eine langfristige Strategie dar, die alle fünf Jahre aktualisiert wird. Ziel ist es, gemeinsam mit der Kommune, Netzbetreibern und Energieversorgern Optionen für eine zukünftige Versorgung mit erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2045 zu entwickeln. Dabei sollen auch bestehende Effizienzpotenziale, wie Energieeinsparungen durch Gebäudesanierungen, genutzt werden. Die erarbeiteten Optionen sollen später von Wärmenetzbetreibern, Energieversorgern und der Kommune umgesetzt werden, wobei die Aspekte Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Bezahlbarkeit und Zuverlässigkeit im Vordergrund stehen.
Die Stadt Vetschau möchte die Bürgerinnen und Bürger aktiv in diesen Prozess einbeziehen und informiert sie über wichtige Zwischenschritte. Zudem werden Fragen und Antworten zur Wärmeplanung als Serie im Amtsblatt veröffentlicht.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Stadtverwaltung zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner ist: Anke Lehmann, Tel.: 035433 777 72.

Frage: Sind die Ergebnisse der Wärmeplanung bindend?
Antwort: Nein, die Wärmeplanung ist eine rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung. Ihre Ergebnisse sind nicht verpflichtend, sondern haben einen empfehlenden Charakter. Sie gibt der Kommune eine Zielrichtung vor, ohne dass für die Bürger Pflichten oder Rechte bezüglich eines Anschlusses abgeleitet werden können.

Frage: Welchen Mehrwert hat die Wärmeplanung?
Antwort: Ein zentraler Aspekt der technischen Untersuchungen ist die Analyse, welche Teilgebiete der Kommune für bestimmte Versorgungsoptionen geeignet sind. Auf dieser Grundlage wird das Gemeindegebiet am Ende der Wärmeplanung in verschiedene, gesetzlich festgelegte Versorgungsgebiete unterteilt, die für das Zieljahr 2045 gelten. Die möglichen Gebiete sind:
    - Wärmenetzgebiet: Hier könnte ein Wärmenetz entstehen, das viele Gebäude zentral mit Wärme versorgt, insbesondere in dicht bebauten Bereichen, wo größere Gebäude oder öffentliche Einrichtungen die Grundauslastung des Netzes sicherstellen können.
    - Wasserstoffnetzgebiet: In bestimmten Gebieten könnte Wasserstoff als Energieträger genutzt werden, sofern die entsprechende Infrastruktur vorhanden oder geplant ist. Die Verfügbarkeit von Wasserstoff ist jedoch derzeit unklar.
    - Dezentrales Versorgungsgebiet: In weniger dicht bebauten Gebieten, etwa mit vielen Einfamilienhäusern oder ländlichen Bereichen, wird oft eine dezentrale Wärmeversorgung wahrscheinlich sein, die direkt vor Ort Energie erzeugt.
Der Mehrwert der kommunalen Wärmeplanung liegt darin, eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten, um die Wärmeversorgung bis 2045 treibhausgasneutral, gem. Wärmeplanungsgesetz (WPG), zu gestalten. Für die Bewohner bedeutet dies, dass frühzeitig klar wird, welche Versorgungsart für ihre Wohnlage vorgesehen ist, was langfristige Planungssicherheit schafft. Die kommunale Wärmeplanungsstrategie muss alle fünf Jahre angepasst werden.


INFOBRIEF Nr. 1

Die Stadt Vetschau/Spreewald beginnt mit der Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung

Ziel der Wärmeplanung
Bei der Wärmeplanung handelt es sich, anders als der Name irrtümlich verrät weniger um einen konkreten Plan, als um eine langfristige kommunale Strategie. Die kommunale Wärmeplanungsstrategie ist die Grundlage für eine Umstellung der Wärmeerzeugung auf erneuerbare Energien bis zum Jahr 2045.

Inhalte
Bei der Wärmeplanung werden regenerative Energiequellen wie Umweltwärme, Solarenergie und Biomasse berücksichtigt. Ebenso werden Möglichkeiten zur Nutzung von gewerblicher und industrieller Abwärme und Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz analysiert.
Im Rahmen der Untersuchung, die vom Planungsbüro KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH erstellt wird, werden Szenarien entwickelt und Maßnahmen vorgeschlagen, wie eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung in Vetschau/Spreewald schrittweise erreicht werden kann.
Es wird analysiert, welche Gebiete zukünftig an ein Wärmenetz oder Wasserstoffnetz angeschlossen werden können und wo dezentrale Lösungen (Eigenversorgung) sinnvoll sind. Dies schafft eine Orientierungshilfe für Planungs- oder Investitionsentscheidungen für Gebäudeeigentümer, Unternehmen, Energieversorger und Netzbetreiber.

Datenerhebung und rechtliche Grundlagen
Die kommunale Wärmeplanung basiert auf dem Bundesgesetz zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) und der Brandenburgischen Wärmeplanungsverordnung – BbgWPV. Die benötigten Daten werden ausschließlich in Zusammenarbeit mit Energieversorgern, Netzbetreibern und anderen übergeordneten Stellen erhoben. Persönliche Daten von Bürgerinnen und Bürgern werden nicht abgefragt.
Die Planung ist strategisch und rechtlich nicht bindend – sie gibt Empfehlungen, aber macht keine verpflichtenden Vorgaben für die Beheizung.
Die Wärmeplanung ist ein langfristiger Prozess, der regelmäßig überprüft und an zukünftige Entwicklungen angepasst wird.

Weitere Informationen
Durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) sind alle Kommunen unter 100.000 Einwohner verpflichtet eine Wärmeplanung bis Mitte 2028 aufzustellen. Die Stadt Vetschau/Spreewald und Ortsteile erhalten für die Erstellung bis Ende 2025 eine 100%ige Förderung aus der Kommunalrichtlinie des Bundes.


Sollten Sie Fragen zur Wärmeplanung haben, richten Sie diese gern an uns.
E-Mail:         bau@vetschau.com
Brief/Notiz:  Stadt Vetschau/Spreewald, Fachbereich Bau, Schlossstr. 10 03226 Vetschau/Spreewald