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vetschau/Spreewald

Nach dem Bürgerbegehren kommt der Bürgerentscheid - Bürgerentscheid gegen das Aufstellen neuer Leuchten in wenig befahrenen Radduscher Seitenstraßen

In der April/23-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wurde das „Bauprogramm zum Neubau der Straßenbeleuchtung in Vetschau/Spreewald, OT Raddusch" (BV-StVV-336-23) unter teilweisen hitzigen Diskussionen aber mit großer Mehrheit beschlossen.

Daraufhin taten sich Radduscher Einwohner zusammen und initiierten gegen diesen Beschluss ein „Bürgerbegehren gegen das Aufstellen neuer Leuchten in wenig befahrenen Radduscher Seitenstraßen“.
In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. August 2023 wurde die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens geprüft und festgestellt. Somit kommt es zu einem Bürgerentscheid, der die finale Entscheidung dazu erbringen wird. Ein Bürgerentscheid ist auf kommunaler Ebene die nächste Stufe nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren.

Ein Bürgerentscheid läuft wie eine kommunale Wahl ab. Alle Wahlberechtigten der Stadt Vetschau/Spreewald (auch in allen Ortsteilen) sind aufgerufen, sich am Bürgerentscheid zu beteiligen und können mit einem „Ja“ oder „Nein“ darüber abstimmen. Die Abstimmung kann auch per Briefwahl erfolgen.

Für einen erfolgreichen Bürgerentscheid ist laut § 15 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg neben der Mehrheit der Abstimmenden ein Zustimmungsquorum von 25 % vorgeschrieben. Das bedeutet, dass eine Abstimmungsbeteiligung von 25 % nicht ausreicht, sondern vielmehr 25 % aller Abstimmungsberechtigten im Sinne des Bürgerbegehrens abstimmen muss. Wird dieses Quorum nicht erreicht, ist der Bürgerentscheid gescheitert, egal wie hoch die prozentuale Zustimmung ausgefallen ist.

Das Endergebnis kann unter dem Link  --> hier <-- aufgerufen werden.

Der Bürgerentscheid war am Ende nicht erfolgreich.