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vetschau/Spreewald

Die Grundsätze der Wahl

Ohne Wahlen gibt es keine Demokratie. Zur Demokratie gehört unverzichtbar, dass in regelmäßigen Abständen der Wille der Mehrheit der Bürger neu festgestellt wird und sie ihre Repräsentanten in den Gemeindevertretungen, Kreistagen und Parlamenten neu bestimmen. Die Ausübung des Wahlrechts ist deshalb lebensnotwendig für eine Demokratie.

Der Wählerwille, der durch Wahlen zum Ausdruck kommt, ist Grundlage für die politischen Entscheidungen in der nachfolgenden Wahlperiode. Wahlen ermöglichen, bisherige Mehrheiten zu Minderheiten zu machen. Dies ist ein wichtiger Bestandteil der politischen Kontrolle. So wird verhindert, dass bestimmte Gruppen Herrschaft auf Dauer ausüben können.

In der Bundesrepublik Deutschland herrscht das Prinzip der repräsentativen Demokratie. Das bedeutet, die Bürger wählen ihre Vertreter, die für sie eine Wahlperiode lang die politischen Entscheidungen treffen. Die Gewählten bei den Kommunalwahlen sind Vertreter aller Einwohner des jeweiligen Wahlgebietes, nicht nur ihrer Wähler. Sie sind nur ihrem Gewissen und dem Gemeinwohl verpflichtet und an Weisungen und Aufträge nicht gebunden. So wird ein hohes Maß an Unabhängigkeit der gewählten Vertreter gesichert.

Frei, allgemein, unmittelbar, gleich und geheim
Wahlen in Deutschland, also auch in Brandenburg, sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim (vgl. Art. 38 des Grundgesetzes, Art. 22 Abs. 3 der Landesverfassung).

Allgemein sind Wahlen, weil jeder wahlberechtigt und wählbar ist, der gewisse Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört z. B., dass die Wählerinnen und Wähler und die Kandidatinnen und Kandidaten ein gewisses Mindestalter erreicht haben müssen.
Die Wähler bestimmen die Gemeindevertreter, die Mitglieder die Kreistage, die Bürgermeister und die Ortsbeiräte - sofern solche bestehen - direkt. Sie wählen also kein zwischengeschaltetes Gremium, das dann erst die eigentlichen Vertreter wählt. Dies nennt man eine unmittelbare Wahl. Dem gegenüber werden die Amtsausschüsse und Amtsdirektoren und die Landräte nicht in unmittelbarer Wahl von der Bevölkerung, sondern in mittelbarer Wahl von der Gemeindevertretung, dem Amtsausschuss oder dem Kreistag gewählt.

Frei sind die Wahlen, weil niemand gezwungen werden kann, überhaupt zu wählen. Es gibt keine Wahlpflicht. Frei sind die Wahlen auch, weil niemand Druck auf die Wähler ausüben darf. Niemand darf einen Wähler zwingen, für einen bestimmten Kandidaten oder eine bestimmte Partei seine Stimme abzugeben. Selbstverständlich dürfen Kandidaten, Wählergruppen, politische Vereinigungen und Parteien um Stimmen werben. Am Wahltage ist dies in und unmittelbar vor den Wahllokalen aber verboten.

Das Prinzip der geheimen Wahl ist eng mit dem Grundsatz der freien Wahl verbunden. Es ist sicherzustellen, dass die Wähler ihre Stimmen unbeobachtet abgeben können und auch niemand erfährt, für wen sie gestimmt haben - falls sie es nicht freiwillig nach Abschluss des eigentlichen Wahlvorgangs mitteilen.

Die Wahlen sind gleich, weil alle Wähler die gleiche Anzahl an Stimmen abgeben können (sogenannte Gleichheit des Zählwerts). Gleich nennt man die Wahlen auch, weil jede Wählerstimme im Prinzip das gleiche Gewicht bei der Auszählung hat und damit im selben Maße wie andere darüber entscheidet, welche Kandidaten, Parteien, politischen Vereinigungen oder Wählergruppen in welcher Stärke in die Kommunalvertretungen einziehen können (sogenannte Gleichheit des Erfolgswerts).