ePrivacy and GPDR Cookie Consent by CookieConsent.com
vetschau/Spreewald

Stadtverwaltung organisiert Notfallbetreuung in allen Kinderbetreuungseinrichtungen

Im Zuge der Ausbreitung des "Coronavirus" (SARS-CoV-2) hat die Stadt Vetschau/Spreewald einen Katalog mehrerer unvermeidbarer Maßnahmen erarbeitet, welcher nachfolgend dargestellt wird:

1.)  Ab dem 18.03.2020 (Mittwoch) bleiben die städtischen Kitas sowie die Horte bis auf Weiteres geschlossen. Eine Notfallbetreuung wird aber in allen Kinderbetreuungseinrichtungen in Absprache mit dem Landkreis in kleinen Gruppen angeboten. Grundvoraussetzung für eine Notbetreuung ist jedoch, dass alle Personensorgeberechtigten in sogenannten kritischen bzw. für die Bewältigung der Corona-Krise wichtigen Infrastrukturen (innerhalb oder außerhalb Brandenburgs) tätig sind, und darüber hinaus eine häusliche oder sonstige individuelle bzw. private Betreuung nicht organisieren können. Demgemäß soll die Notbetreuung eine Ausnahme darstellen.

2.)  Die Notbetreuung ist für Kinder von Beschäftigten aus folgenden Bereichen vorgesehen:

•    im Gesundheitsbereich, in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, im medizinischen und im pflegerischen Bereich, der stationären und teilstationären Erziehungshilfen, in Internaten gemäß § 45 SGB VIII, der Eingliederungshilfe sowie der Versorgung psychische Erkrankter,

•    Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen sowie der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung,

•    Polizei, Rettungsdienst, Katstrophenschutz und Feuerwehr sowie die sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr,

•    Rechtspflege, Finanzdienstleistungen (Sparkassen und Banken)

•    Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche,

•    Energie, Abfall, Wasser, Öffentlicher Personennahverkehr, IT und Telekommunikation, Arbeitsverwaltung (Leistungsverwaltung),

•    Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel und Versorgungswirtschaft,

•    in der fortgeführten Kindertagesbetreuung.

Für die Inanspruchnahme der Notfallbetreuung nutzen Sie bitte ausschließlich das Formular "Antrag auf Notfallbetreuung". Überreichen Sie dieses vollständig ausgefüllt und unterschrieben schnellstmöglich, spätestens aber bei der Abgabe des Kindes in der Einrichtung am Mittwochmorgen, den 18. März 2020, der Einrichtungsleitung.