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vetschau/Spreewald

Landkreis zieht Verfügung zur Wasserentnahme zurück

Der Landrat des Landkreises Oberspreewald–Lausitz als untere Wasserbehörde, Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg, informiert, dass im Amtsblatt Nr. 24/2020 vom 03.11.2020 des Landkreises Oberspreewald-Lausitz der Widerruf der Allgemeinverfügung zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree vom 10.06.2020 in der Gestalt der 1. Änderung der Allgemeinverfügung vom 10.08.2020 mit folgendem verfügendem Teil veröffentlicht wurde:

1. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree vom 10.06.2020 (GZ: 60.7.15-70.18-0677/20), bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 15/2020 vom 19.06.2020, in der Gestalt der 1. Änderung der Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 10.08.2020 (60.7.15-70.18-0677/20), bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 18/2020 vom 17.08.2020 wird widerrufen.

2. Der Widerruf tritt an dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag in Kraft (§ 1 Absatz 1 Satz 1 VwVfGBbg in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 VwVfG).

Der Widerruf einschließlich Begründung ist auf der Internetseite des Landkreises Oberspreewald–Lausitz unter www.osl-online.de im Menü „Verwaltung & Kreistag“ -> „Amtliches & Ausschreibungen“ -> „Bekanntmachungen und Richtlinien“ abrufbar sowie im aktuellen Amtsblatt Nr. 24/2020 vom 03.11.2020 des Landkreises Oberspreewald-Lausitz abgedruckt.