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vetschau/Spreewald

Informationen zum Brandenburg Paket Kita-Elternbeitragsentlastung

Viele Familien stehen aktuell vor der großen Herausforderung, den Lebensunterhalt mit dem zur Verfügung stehenden Geld zu bestreiten, insbesondere wegen der stark gestiegenen Energiekosten.
Um diesen Eltern und Kindern schnell und direkt zu helfen, hat der Brandenburger Landtag am 16. Dezember 2022 eine kurzfristige Änderung des Kindertagesstättengesetz (für Kindertagesbetreuung in Krippen, Kindergärten, Horten und in Kindertagespflegestellen) beschlossen, um Eltern bei den Beiträgen zur Kindertagesbetreuung in den kommenden zwei Jahren zu entlasten.

Deshalb wird die Elternbeitragsfreiheit im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024 auf Eltern mit einem Jahreshaushaltsnettoeinkommen von bis zu 35.000 Euro ausgeweitet. Für Eltern mit mittleren Einkommen (bis 55.000 Euro Jahreshaushaltsnettoeinkommen) werden die Elternbeiträge pro Kind und Monat für denselben Zeitraum differenziert nach Betreuungsumfang auf zulässige Höchstbeiträge begrenzt.

Ab 1. Januar 2023:

•    Eltern mit einem Jahreshaushaltsnettoeinkommen bis 35.000 Euro werden beitragsfrei gestellt.
•    Eltern mit einem Jahreshaushaltsnettoeinkommen bis 55.000 Euro können anteilig entlastet werden.


Nach wie vor beitragsfrei bleiben Eltern, die folgende Unterstützungen erhalten:

•    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
•    Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,
•    Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes,
•    einen Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder
•    Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz sowie Eltern mit einem jährlichen Nettoeinkommen bis 20.000 Euro.


Da die Stadtverwaltung Zeit braucht, um die neuen individuellen Beitragsfestsetzungen vorzunehmen (das Gesetz nennt als Zieldatum den 28. Februar 2023) und noch eventuell zusätzliche Angaben benötigt, besteht die Verpflichtung, den bisherigen Beitrag erst einmal weiter zu entrichten. Es gibt aber einen gesetzlichen Rückerstattungsanspruch, wenn sich mit dem neuen Bescheid herausstellt, dass zu viel gezahlt worden ist.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des zuständigen Minsteriums für Bildung, Jugend und Sport. Dort gibt es auch einen Einkommensrechner zur Ermittlung von Elternbeitragsbegrenzungen.


Download
Info-Schreiben für Eltern vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport