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vetschau/Spreewald

Keine Erhebung von Kita-Gebühren für Januar 2021

Für den Monat Januar wird die Stadt gegenüber den Eltern, welche ihre Kinder in diesem Monat nicht in die Notbetreuung gegeben haben, keine Kita-Gebühren erheben. Diese Entscheidung wurde kürzlich in Abstimmung mit dem Landkreis Oberspreewald-Lausitz getroffen. In gleicher Weise verfahren auch die anderen kreisangehörigen Kommunen. Im Gegenzug bedeutet das, dass auch für eine nur teilweise in Anspruch genommene Notbetreuung der volle Monatsbetrag zu entrichten ist.

Da der Lastschrifteinzug bereits vorbereitet und ins Soll gestellt ist, wird Ende des Monats zwar eine Abbuchung vom Konto der Kindeseltern erfolgen, im Folgemonat die Gebühr jedoch entweder mit dem Februar-Gebühr verrechnet, oder aber an die Eltern wieder zurückgezahlt. Eine Antragstellung hierfür ist nicht erforderlich.

Bürgermeister Bengt Kanzler: „Ich bin sehr froh, diese Lösung den Eltern anbieten zu können. So werden diejenigen entlastet und in gewisser Weise belohnt, welche ihre Kinder aufgrund der corona-bedingten Kita-Schließungen ihre Kinder selbst oder anderweitig betreuen lassen. Wir folgen damit auch dem Grundsatz, dass ohne Leistung keine Gegenleistung gerechtfertigt ist. Dem Landkreis bin ich schon jetzt dankbar dafür, dass er für die Kommunen eine wohlwollende Klärung in Aussicht gestellt hat, den entstehenden Gebührenausfall zum erheblichen Teil kompensieren zu wollen.“

Noch offen ist, wie für den Monat Februar verfahren wird, falls es bei der Notbetreuung aufgrund anhaltender Kita-Schließungen verbleiben sollte. Da die Infektionszahlen auch weiterhin hoch sind und die 7-Tages-Inzidenz deutlich über 200 liegt, sah der Landkreis das Erfordernis, das Kita-Betreuungsverbot über den 10.01.2021 zunächst bis zum 31.01.2021 zu verlängern.