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vetschau/Spreewald

Informationen für Grundstückseigentümer zur Grundsteuererklärung

Alle Grundstückseigentümer wurden durch das Finanzamt aufgerufen, bis Ende Oktober eine Grundsteuerwerterklärung einzureichen. Die Stadtverwaltungen sind dafür nicht zuständig und können an dieser Stelle nicht weiterhelfen und verweisen an die Finanzämter. Zur Hilfe stellt aber das Brandenburger Finanzministerium auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de detaillierte Hinweise und Informationen zum Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung bereit.

Ferner bieten die Finanzämter im Land eine Hotline zur Grundsteuerreform unter der Nummer (0331) 200 600 20 an. Wegen des großen Interesses am Thema ist diese derzeit stark ausgelastet. Daher empfiehlt das Finanzministerium, wenn ein Zugang zum Internet vorhanden ist, stattdessen die Website zu besuchen.

Für die elektronische Übermittlung der Grundsteuerwerterklärung benötigt man ein ELSTER-Benutzerkonto. Wer noch keinen Zugang hat, sollte für das Freischalten eines neuen Benutzerkontos bis zu zwei Wochen einplanen.

Sollte keine Möglichkeit zur Abgabe einer elektronischen Erklärung bestehen, können Eigentümer und Erbbauberechtigte die Grundsteuerwerterklärung auch in Papierform abgeben. Die Steuererklärungsformulare stehen als Download auf der Webseite www.grundsteuer.brandenburg.de unter „Formulare und Publikationen“ und als Papiervordrucke in den Finanzämtern zur Verfügung.

Beim Ausfüllen über „MeinELSTER“ hilft beispielsweise die Schritt-für-Schritt-Anleitung am Beispiel eines Einfamilienhauses. Anschaulich führt die Klickanleitung durch die Grundsteuerwerterklärung bis zum elektronischen Versand an das Finanzamt.

Bevor die Eigentümerinnen und Eigentümer beginnen, sollten sie bereitlegen:
• das Aktenzeichen (enthalten auf dem Informationsschreiben des Finanzamtes oder auf vorherigen Einheitswert- oder Grundsteuerbescheiden),
• Detailinformationen zu Grund und Boden (abrufbar über das Informationsportal Grundstücksdaten unter grundsteuer.brandenburg.de) und
• Angaben zum Gebäude wie Baujahr bzw. Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit oder Wohnfläche (unter anderem siehe Notarvertrag).

Über das Informationsportal Grundstücksdaten https://informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de können die Angaben zu Grund und Boden, wie beispielsweise auch die Bodenrichtwerte für Grundstücke im Land, in einfacher Form abgerufen werden.