Ermäßigung bei freiwilligem Verzicht auf Betreuungsleistungen entfällt
Ab dem 1. Juni gehen alle Kitas wieder in den regulären Betrieb über, daüber informiert das Sachgebiet Schulen/Kitas und Kultur.
Daher werden ab Juni die nach dem Beitragssatzung geltenden Beträge berechnet. Es erfolgt keine Ermäßigung mehr bei freiwilligem Verzicht auf Betreuungsleistungen. Dies gilt aller Voraussicht nach auch für die Horte.