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vetschau/Spreewald

Berechnung von Elternbeiträgen für die Notbetreuung geregelt

Bereits seit Januar werden keine Kita- und Hortgebühren erhoben (bzw. verrechnet oder erstattet), wenn ein Kind nicht in die Notbetreuung gegeben werden konnte. Das entschied der Landkreis Oberspreewald-Lausitz in Abstimmung mit den Kommunen, was zwischenzeitlich auch durch eine Landes-Richtlinie untersetzt wurde. Die Gebührenberechnung für eine Inanspruchnahme der Notbetreuung regelt sich jetzt wie folgt:

Wird die genehmigte Notbetreuung maximal zu 50 % in Anspruch genommen, wird die Hälfte des Monatsbeitrages berechnet. Für eine darüber hinausgehende Notbetreuung wird die volle Gebühr berechnet.

Bis zum 15. eines jeden Monats soll durch die Erziehungsberechtigten in der Kita bzw. Hort verbindlich angeben werden, in welchem Umfang das Kind notbetreut werden soll. Formulare hierfür sind in jeder Einrichtung erhältlich.

Bitte beachten Sie dazu auch die Aushänge in den Einrichtungen. Etwaige Rückfragen können bei der Stadtverwaltung an die Mitarbeiterin Frau Dettke, Telefon 035433 - 777 51 gerichtet werden.