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vetschau/Spreewald

Allgemeinverfügung der unteren Wasserbehörde zur Wasserentnahme

Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz als untere Wasserbehörde zur Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern

Ab Samstag, 6. Juli 2019 ist in der Zeit von 6 bis 21 Uhr die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mit einer Pumpvorrichtung im Rahmen des Eigentümer- und Anliegergebrauchs in den Teileinzugsgebieten Spree und Schwarze Elster untersagt. Die heute veröffentlichte Allgemeinverfügung der unteren Wasserbehörde des Landkreises betrifft den gesamten Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Die zeitliche Einschränkung gilt bis auf Widerruf. 

Die Maßnahme wurde notwendig, da in Folge der extremen Trockenheit des Jahres 2018, der anhaltend warmen und trockenen Wetterlage und ungenügenden Niederschläge erneut sehr niedrige Wasserstände in den Oberflächengewässern eingetreten sind. Der natürliche Wasserhaushalt leidet immer noch unter den Folgen der Trockenheit des Vorjahres und muss vor jeder vermeidbaren weiteren Beeinträchtigung geschützt werden. Eine Änderung dieser wasserwirtschaftlichen Situation ist gegenwärtig nicht absehbar.

 Anträge auf Ausnahmen von der Entscheidung sind bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz zu stellen, die daraufhin eine Einzelfallentscheidung trifft. Die Wasserentnahme durch Schöpfen mit Handgefäßen fällt unter den Gemeingebrauch und ist ohne wasserrechtliche Erlaubnis zulässig. Dies sollte allerdings mit höchster Zurückhaltung erfolgen. Auf keinen Fall dürfen dadurch das Gewässer und die Ufer sowie die Tier- und Pflanzenwelt zusätzlich beeinträchtigt werden. Die Einhaltung der Mindestwasserführung wird bei sämtlichen Wasserentnahmen durch die zuständige Wasserbehörde in Niedrigwasserperioden verstärkt überwacht. Die Regelung zur Einschränkung der Entnahme ist strikt einzuhalten, da sie in diesem Fall eine unerlaubte Gewässernutzung darstellt. Eine solche kann als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden.

„In der aktuellen Situation sollte generell mit Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern, aber auch aus dem Grundwasser und dem Trinkwassernetz sparsam und verantwortungsvoll umgegangen werden“, appelliert Landrat Siegurd Heinze an die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises.

Aktuelle Durchflüsse für die mit Pegeln ausgestatteten Fließgewässern (z.B. Pegel Leibsch UP, Pegel Biehlen 1, Pegel Ortrand) können auf der Internetseite des Landes Brandenburg abgefragt werden.

Die öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung ist in der aktuellen Ausgabe Nr. 11-2019 des Amtsblattes des Landkreises Oberspreewald-Lausitz erfolgt, einsehbar auf der Internetseite des Landkreises unter www.osl-online.de sowie im Anhang.