Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz hat angesichts der anhaltenden Trockenheit sowie der niedrigen und weiter sinkenden Wasserstände eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für das Teileinzugsgebiet Mittlere Spree erlassen. Das Verbot zur Entnahme von Wasser aus den Oberflächengewässern im Spree-Gebiet soll dem weiteren Rückgang der Wasserstände entgegenwirken.
Seit dem 26. August 2026 für das Teileinzugsgebiet der Mittleren Spree, also auch für die Stadt Vetschau/Spreewald, ein vollständiges Verbot (0 - 24 Uhr) der Wasserentnahme durch Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern für den eigenen Bedarf. Adressaten der Allgemeinverfügung sind Eigentümer der Gewässergrundstücke und der angrenzenden Grundstücke sowie Anlieger. Verboten ist jede Wasserentnahme mit Pumpen, also z. B. mit elektrischer Gartenpumpe oder Tauchpumpe – auch für private Zwecke. Was erlaubt ist: Bürgerinnen und Bürger dürfen z.B. mit der Gießkanne weiterhin Wasser direkt entnehmen – aber bitte mit Maß und Rücksicht.
Zur Stabilisierung der Abflüsse hat das Landesamt für Umwelt Brandenburg unter anderem damit begonnen, Ableitungen aus der Spree im Rahmen seines Bewirtschaftungsermessens zu reduzieren. Die prognostizierten kühleren Temperaturen und einzelne Niederschläge können die Situation bislang nur kurzfristig verbessern. Das Landesamt für Umwelt bewertet die wasserwirtschaftliche Lage im Einzugsgebiet der Spree weiterhin als angespannt.
Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt Nr. 22/2026 vom 25.08.2026 veröffentlicht und tratt am 26.08.2026 in Kraft. Das Amtsblatt kann auf der Website des Landkreises unter www.osl-online.de im Menü Verwaltung & Kreistag > Amtliches & Ausschreibungen > Amtsblatt eingesehen werden. Die Verfügung kann zudem - hier - online nachgelesen werden.


