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Die Bau-Turbo Leitlinien
Der Bund hat auf den angespannten Wohnungsmarkt reagiert und mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030 planungsrechtliche Erleichterungen geschaffen. Ziel der Novelle ist es, dem Mangel an (bezahlbarem) Wohnraum entgegenzuwirken.
Zu diesem Zweck wurden die Möglichkeiten zur Genehmigung von Bauvorhaben abseits der klassischen Bauleitplanung deutlich erweitert: Wo bislang die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans erforderlich war, genügt künftig die Zustimmung der Gemeinde im Genehmigungsverfahren (§ 36a BauGB).
Kern der Novelle ist neben erweiterten Befreiungs- und Abweichungsmöglichkeiten im (beplanten und unbeplanten) Innenbereich (§ 31 Abs. 3, § 34 Abs. 3b BauGB) die Einführung eines Sonderabweichungstatbestandes für den Wohnungsbau (§ 246e BauGB), der als sogenannter „Bau-Turbo“ bekannt ist. Er ermöglicht auf Zulassungsebene mit Zustimmung der Gemeinde umfassende Abweichungen von sonst geltenden planungsrechtlichen Vorgaben.
Der Bau-Turbo eröffnet neue Chancen für den Wohnungsbau, greift jedoch tief in die kommunale Planungshoheit ein, die auf einer sorgfältigen Abwägung zwischen Wohnraumbedarf, städtebaulicher Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz sowie der Akzeptanz in der Bevölkerung beruht. Die Stadt Vetschau/Spreewald hat umfangreiche Bauleitpläne aufgestellt und deren Verfahren unter Beachtung aller abzuwägenden Belange gewissenhaft durchgeführt.
Ohne klare Leitplanken besteht die Gefahr, dass zwar kurzfristig Wohnraum geschaffen wird, dabei jedoch qualitative Defizite entstehen – etwa unzureichende Grünflächen, fehlende soziale Infrastruktur oder Nutzungskonflikte mit Nachbarn. Städtebauliche Qualität entsteht nicht allein durch Beschleunigung, sondern durch abgestimmte Planung.
Damit der Bau-Turbo verantwortungsvoll und im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung angewendet wird, hat die Verwaltung die nachfolgenden Leitlinien erarbeitet. Diese wurden am 02.07.2026 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und werden künftig bei der Anwendung des § 246e BauGB berücksichtigt.
| Leitlinien zur Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Bau-Turbo) in der Stadt Vetschau/Spreewald |


