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vetschau/Spreewald

Datenschutzinformationen bei der Erhebung von Realsteuern, kommunalen Aufwandsteuern und Gebühren

Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Vetschau/Spreewald im Zusammenhang mit der

Erhebung von Realsteuern, kommunalen Aufwandsteuern und Gebühren

gemäß Artikel 13 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Die vorliegende Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten gibt Auskunft über die informationspflichtigen Angaben, die für Verarbeitungstätigkeiten der Verantwortlichen zum Zwecke der Erhebung von Realsteuern, kommunale Aufwandsteuern, Gebühren und Entgelten zutreffend sind.

1.    Kontaktdaten
1.1    Verantwortliche

Verantwortliche für die Datenverarbeitung im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die Stadt Vetschau/Spreewald, vertreten durch den Bürgermeister, Schlossstraße 10, 03226 Vetschau/Spreewald, Telefon 035433 777-0, E-Mail stadt-verwaltung@vetschau.com, Internet: www.vetschau.de

1.2    Verantwortliche Stelle
Zweckmäßigerweise werden die personenbezogenen Daten durch die nachfolgend bestimmte Stelle innerhalb der Behörde verarbeitet:

Fachbereich Finanzen
Telefon: 035433 777-40
E-Mail: finanzen@vetschau.com

1.3    Datenschutzbeauftragte*r

Die Verantwortliche hat eine*n Datenschutzbeauftragte*n gemäß Art. 37 DSGVO benannt:
Stadt Vetschau/Spreewald,
Datenschutzbeauftragte*r
Telefon: 035433 777-0
E-Mail: datenschutzbeauftragter@vetschau.com

2.    Zweckbestimmung und Rechtsgrundlagen

Die Daten werden zum Zwecke der Erhebung von Realsteuern, kommunalen Aufwandsteuern, Gebühren und Nebenforderungen, einschließlich dazugehöriger Verwaltungsverfahren verarbeitet. Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus Art. 6 (1) lit. c, e DSGVO und aus den nachfolgenden Darstellungen:


2.1    Realsteuerfestsetzung und –erhebung

Gewerbesteuer, Grundsteuer einschließlich Nebenforderungen: § 1 Realsteuerverwaltungsübertragungsgesetz, §§ 1 (2), 2a Abgabenordnung (AO)

2.2    Festsetzung und Erhebung kommunaler Aufwandsteuern

Vergnügungssteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer einschließlich Nebenforderungen: § 3 Kommunalabgabengesetz Brandenburg (KAG) i.V. m. den jeweils dazu erlassenen Satzungen der Stadt Vetschau/Spreewald und § 5 (1) Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG)

2.3    Erhebung von Gebühren

Straßenreinigungsgebühren u. ä.: § 4 ff. KAG i. V. m. der jeweils zutreffenden Satzung der Stadt Vetschau/Spreewald und § 5 (1) BbgDSG
Gebühren zur Umlage der Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes: § 80 BbgWG i.V. m. der jeweils zutreffenden Satzung der Stadt Vetschau/ Spreewald und § 5 (1) BbgDSG

2.4    Übernahme von Forderungen vor Zurechnung

Im Rahmen der Festsetzung bestehen Möglichkeiten zur Übernahme von Forderungen vor Zurechnungen (bspw. unterjährige Eigentumswechsel bei Grundstücken die Übernahme durch neue Eigentümer/innen). Die in diesem Zusammenhang vorliegenden Verarbeitungstätigkeiten beruhen auf einer Einwilligung. Rechtsgrundlage bildet Art. 6 (1) lit. a DSGVO. Sofern die Verantwortliche Daten zu einem anderen als dem ursprünglich angegebenen Zweck verarbeitet, wird die betroffene Person nach den Maßgaben des Art. 13 (3) DSGVO informiert.

3.    Erhebung von Daten bei Dritten

Grundsätzlich erhebt die Verantwortliche personenbezogene Daten bei der betroffenen Person. Kommt die anzeige-, mitwirkungs- oder auskunftspflichtige betroffene Person ihren Pflichten nicht hinreichend nach, so ist die Verantwortliche zur Zweckerfüllung nach Nrn. 2.1 bis 2.3 befugt, Auskünfte oder die Vorlage von Unterlagen bei Dritten einzuholen (§ 88a AO (z. B. von Eigentümer/innen bzw. Vermieter/innen u. ä.) und § 93 AO (für Nrn. 2.2 und 2.3 i. V. m. § 12 (1) Nr. 3 lit. a KAG). Erhebt die Verantwortliche Daten bei Dritten, wird die betroffene Person nach den Maßgaben des Art. 14 DSGVO einschließlich der Quellenangabe informiert, sofern die Informationspflicht nach Art. 14 (5) DSGVO nicht entfällt.


4.    Pflichten zur Bereitstellung personenbezogener Daten

Für die Erfüllung der Zwecke der Nrn. 2.1 bis 2.3 sind die am Verfahren beteiligten, betroffenen Personen zur Bereitstellung personenbezogener Daten gemäß §§ 90, 93, 97 AO (für Nrn. 2.2 und 2.3 i. V. m. § 12 (1) Nr. 3 lit. a KAG, für Nrn. 2.2 und 2.3 zusätzlich durch jeweils zutreffende Satzung) verpflichtet. Folgen der Nichtbereitstellung können die Ermittlung von sachdienlichen Tatsachen bei Dritten oder die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen/ Abgabenheranziehungsgrundlagen sein.
Für die Zweckerfüllung nach Nr. 2.4 besteht keine Pflicht zur Abgabe personenbezogener Daten, jedoch ist durch Nichtbereitstellung die Zweckerfüllung nicht möglich.

5.    Datenübermittlungen

Die Verantwortliche übermittelt personenbezogene Daten ausschließlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen oder mit Einwilligung der betroffenen Person. Über folgende Übermittlungsvorgänge wird zur Wahrung des Art. 13 (4) DSGVO informiert:

•    Auskünfte zu Gewerbeuntersagungsverfahren nach § 35 Gewerbeordnung,
•    Mitteilung von Grundsteuersachverhalten an das Finanzamt nach § 90 AO
•    Weitergabe von Namen und Anschriften von Grundstückseigentümern nach § 31 Abs. 3 AO
•    Mitteilung von Hundehaltern an Dritte in Schadensfällen nach § 12 Abs. 1 Pkt. 1 c. cc) KAG,
•    Weiterleitung von Daten an Kreditinstitute im Rahmen des Zahlungsverkehrs und im Vollstreckungsverfahren u.a. nach § 38 KomHKV

6.    Automatisierte Entscheidungsfindung (Profiling)

Im Zusammenhang mit der Zweckerfüllung nach Nr. 2 erfolgt keine automatisierte Entscheidungsfindung.

7.    Speicherfristen

Die Verantwortliche wird personenbezogene Daten nur so lange speichern, wie dies für die Erreichung des unter Nr. 2 genannten Zwecks erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen eine Speicherung vorschreiben.
Sofern nicht im Einzelfall abweichende Aufbewah-rungsfristen gelten, löscht die Verantwortliche die personenbezogenen Daten spätestens 10 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die letzte Verarbeitungstätigkeit im Zusammenhang mit der betroffenen Person bzw. dem maßgebenden Steuer-/Abgabensachverhalt stattgefunden hat (Art. 5 (1) lit. e, Art. 17 (3) lit. e DSGVO i. V. m. § 147 AO und § 88a AO).

8.    Betroffenenrechte

Sofern nicht besondere Vorschriften entgegenstehen, werden der betroffenen Person nachfolgende Betroffenenrechte eingeräumt zweckmäßigerweise bei der unter Punkt 1.2 oder, sofern diese nicht bekannt ist, bei der unter Punkt 1.3 benannten Stelle geltend zu machen sind. Die Betroffenenrechte können insb. mit der Zweckerfüllung nach Nr. 2.1 durch §§ 32a ff. AO bzw. für die anderen Zwecke nach §§ 10 ff. BbgDSG eingeschränkt sein. Wenn dem Anliegen nicht entsprochen werden kann, wird der betroffenen Person der Grund mitgeteilt, sofern gesetzlich zulässig.

8.1    Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung

Jede betroffene Person hat
a)    neben dieser allgemeinen und der ergänzenden Informationen zur Verarbeitungstätigkeit nach Art. 15 DSGVO einen individuellen Aus-kunftsanspruch über ihre durch die Verantwortliche verarbeiteten personenbezogenen Daten, insb. über deren Inhalt sowie individuelle Angaben zu den Punkten 2 bis 8 dieser allg. Information,
b)    nach Art. 16 DSGVO das Recht, von der Verantwortlichen die Berichtigung von unrichtigen oder die Ergänzung von unvollständigen personenbezogenen Daten zu verlangen,
c)    den Anspruch, die Verantwortliche zur Löschung der betreffenden personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO aufzufordern und
d)    unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSG-VO das Recht, die Einschränkung der Datenverarbeitung zu fordern.

8.2    Widerspruch

Die betroffene Person kann aus Gründen einer besonderen Situation der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Aufgabenerfüllung nach Art. 6 (1) Buchstabe e DSGVO widersprechen, sofern die Verantwortliche keine schutzwürdigen Gründe für eine weitere Verarbeitung nachweisen kann.

8.3    Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht, sich über Verletzungen des Datenschutzrechts zu beschweren.

Für die Zweckerfüllung nach Nr. 2.1 und ggf. 2.4, sofern ursächlich auf Nr. 2.1 beruhend, ist folgende Datenschutz-Aufsichtsbehörde zuständig:
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Husarenstraße 30
53117 Bonn
Telefon: 0228 997799-0
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de

Für die Verarbeitungstätigkeiten alle weiteren Zwecke (Nrn. 2.2 bis 2.4) ist folgende Datenschutz-Aufsichtsbehörde zuständig:
Landesbeauftragte für den Datenschutz
Brandenburg
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Telefon: 033203 356-0
E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de

9.    Benachrichtigung bei Verletzung des Datenschutzes

Bei Verletzung des Datenschutzes erfolgt durch die Verantwortliche eine Meldung an die zuständi-ge Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Hat die Verletzung ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten einer natürlichen Person zur Folge, benachrichtigt die Verantwortliche die betroffene Person darüber, sofern keine rechtlichen Hinderungsgründe bestehen.