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vetschau/Spreewald

Die Richard Hellmann-Stiftung

Die "Richard Hellmann-Stiftung" wurde vom Vetschauer Ehrenbürger Richard Hellmann selbst am 04.10.1929 gegründet. Damals mit einem Kapital von 1.250 Stück Aktien (damaliger Wert ca. 500.000 Reichsmark, in Euro ungefähr 2. Mio), die eine jährlichen Dividendenausschüttung von 42.000 Reichsmark (heute ca. 160.000 Euro) einbringen sollten, um soziale Mißstände in Vetschau zu beseitigten.

Der damalige Magistrat der Stadt Vetschau beschloss mit Ermächtigung durch die damalige Stadtverordnetenversammlung am 19.11.1929 die Satzung. Am 27.12.1929 wurde sie durch das Preußische Staatsministerium der Justiz, des Innern und für die Volkswohlfahrt genehmigt. Richard Hellmann erließ zu dieser am 01.04.1930 eine Verwaltungsordnung für das Kuratorium der Stiftung. Die Mitglieder des  Kuratorium sollten über die Verteilung des Geldes entscheiden. Als Vorsitzender der Stiftung bestimmte Hellmann den jeweiligen Bürgermeister. Mit dem "Dritten Reich" und dem 2. Weltkrieg verschlechterten sich die Verhältnisse zu den USA dramtatisch, sodass es offenbar immer schwieriger wurde, die Stiftungsarbeit aufrecht zuerhalten. Fest steht, dass das gesamte Aktienvermögen in dieser Zeit verschollen ging. Was mit dem Stiftungskapital genau passiert ist, kann man heute nicht mehr nachvollziehen, Nachforschungen sind erfolglos geblieben.

Von der Hellmann-Stiftung ist in der DDR-Zeit bis auf einzelne Grundstücke, die Hellmann gehörten, nichts verblieben. Hellmann selbst soll noch Anfang der 70er Jahre darüber nachgedacht haben, die Stiftung finanziell neu auszustatten. Dazu wurde ihm aber von Seiten der hier lebenden Verwandten abgeraten. Die DDR-Staatsorgane versuchten mit Druck die Stiftung aufzulösen, was aber durch gut organisiertes Handeln der damals für die Stiftung tätigen Vetschauer nicht gelang.
Nach der Wende konnte die Stiftung mit einem Stammkapital von heute 150.000 Euro, das aus dem Verkauf der verbliebenen Grundstücke stammt, per Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 25.05.1992 quasi wieder gegründet werden. Die überarbeitete Satzung wurde vom Brandenburgischen Ministerium des Innern am 01.02.1995 genehmigt. (Abgedruckt im "Amtsblatt für das Amt Vetschau" Nr. 6/1995). Seitdem versucht die Stiftung wieder soziale Projekte in der Stadt Vetschau/Spreewald finanziell zu unterstützen.

Anträge können nach § 1, Abs. 4, Buchstabe c) der Satzung gestellt werden an:

Das Kuratorium der Richard-Hellmann-Stiftung
c/o: Stadt Vetschau/Spreewald, Der Bürgermeister, Schlossstraße 10, 03226 Vetschau/Spreewald.

Antragsteller können sein in der Stadt Vetschau/Spreewald ansässige, anerkannt gemeinnützige Organisationen oder Vereine. Der Antrag besteht aus einer Beschreibung der beantragten Maßnahme mit einer Summe, der aktuellen Satzung oder Gesellschaftsvertrag und der gültigen Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes. Das Kuratorium tritt in aller Regel einmal im Kalenderjahr zusammen und entscheidet. Über die vergebenen Mittel ist innerhalb eines Vierteljahres ein einfacher Verwendungsnachweis an die Stiftung zu geben.

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PDF Icon Satzung und Genehmigung der Richard Hellmann-Stiftung