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vetschau/Spreewald

Beantragung eines vorläufigen Personalausweises

Mitzubringende Unterlagen:

  • Geburts- oder Eheurkunde bei Erstausstellung oder Verlust
  • Ausweisdokument (wenn vorhanden)
  • Aktuelles biometrisches Passbild (35 mm x 45 mm)
  • Ggf. Nachweis zum Sorgerecht
  • Ggf. Zustimmungserklärung des nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters bei gemeinsamen Sorgerecht (Formular: Zustimmungserklärung)

Hinweise:

  • Die Gültigkeitsdauer eines vorläufigen Ausweises beträgt maximal drei Monate. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
  • Der vorläufige Personalausweis enthält die Unterschrift der Inhaberin/des Inhabers ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr.
  •  Beim Ausstellen eines vorläufigen Personalausweises bietet es sich ggf. an, gleichzeitig einen regulären Personalausweis mit zu beantragen, um weitere Behördengänge und Wartezeiten zu umgehen.

Bearbeitungszeit:

  • Bei Vorlage aller Unterlagen können Sie den vorläufigen Personalausweis sofort mitnehmen. Ein zusätzlicher Termin für die Abholung entfällt.

Gebührenrahmen:

  • Neuausstellung: 10 Euro

Zahlungsarten:

    • Bitte bezahlen Sie mit Ihrer Girocard (EC-Karte)

    • Barzahlung

Formular Download
Zustimmungserklärung des nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters bei gemeinsamen Sorgerecht