Schöffenwahl 2023 für die Amtszeit 2024 bis 2028
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Vetschau/Spreewald einschließlich Ortsteile wohnen und am 01.01.2024 möglichst zwischen 25 und 69 Jahren alt sind. Sie müssen zudem über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Auch ein gesunder Menschenverstand, Menschenkenntnis und Lebenserfahrung sind gefragt. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen bis zum 01. März 2023 bei der Stadt Vetschau/Spreewald, Schlossstraße 10, 03226 Vetschau/Spreewald. Informationen erhalten interessierte Bürger bei der Stadt Vetschau/Spreewald bei Frau Schwerdtner (E-Mail: wahlen@vetschau.com, Tel.: 035433/777-13).
Weiterführende Informationen gibt es auch auf www.schoeffenwahl2023.de.
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Formular Bewerbung Schöffe |
